Kommunale Sperrzeitordnung der Stadt Bamberg in Kraft getreten
Seit 28.03.2011 um 0.00 Uhr gilt in Bamberg, in weiten Teilen der Innenstadt eine kommunale Sperrzeitverordnung. Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten, beginnt an Werktagen um 2.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Samstags und sonntags sowie an Feiertagen beginnt die Sperrzeit um 4.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe der Beginn der Sperrzeit befristet und widerruflich verkürzt oder aufgehoben werden. Die Gültigkeit der Verordnung über Ausnahmen von der Sperrzeit in Gaststätten in der Stadt Bamberg vom 02.05.2005 und der Verordnung der Stadt Bamberg über die Sperrzeit in Gaststätten in der Stadt Bamberg in der Umgebung des Festgebiets für die Dauer der Sandkirchweih vom 06. Juli 2010 bleibt davon unberührt.
In der letzten Änderung der Gaststättenverordnung 2004 hat die bayerische Staatsregierung die Allgemeine Sperrzeit auf 5 Uhr bis 6 Uhr festgelegt. Vor dieser liberalen Neuregelung der Sperrzeit mussten Gaststätten unter der Woche um 2.00 Uhr und an Wochenenden um 3.00 schließen.
Diese vom Gesetzgeber aufgrund des veränderten Ausgehverhaltens vorgenommene Liberalisierung der Sperrzeit hat, nicht nur in Bamberg, zu erheblichen Lärmbeschwerden durch die wohnende und arbeitende Bevölkerung geführt.
Die Erfahrungen der Polizei belegen ebenfalls, dass in der gesamten Bamberger Innenstadt in den frühen Morgenstunden vermehrt Einsätze notwendig sind. Die Polizei begrüßt den Erlass der geplanten Sperrzeitregelung sehr. Ein Vergleich der Einsatzhäufigkeit der letzten Jahre zeigt, dass die polizeilichen Einsätze mit Einführung der liberalen Sperrzeitregelung zum 01.01.2005, besonders zwischen ein Uhr nachts und sechs Uhr morgens stark angestiegen sind.
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