Über­fall in Bay­reuth war vor­ge­täuscht – „Opfer“ muss sich verantworten

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Weil ihm Anfang Novem­ber angeb­lich von vier jun­gen Män­nern der Ruck­sack geraubt wor­den war, erstat­te­te damals ein 30-Jäh­ri­ger Anzei­ge bei der Poli­zei. Wie sich nun her­aus­stell­te, war der Über­fall offen­bar nur vor­ge­täuscht. Der Mann muss sich nun wegen Vor­täu­schens einer Straf­tat verantworten.

Der Bay­reu­ther gab an, dass sich ihm mor­gens auf sei­nem Weg zum Bäcker in der Unter­füh­rung der Tun­nel­stra­ße in Rich­tung Bahn­hof vier jun­ge Män­ner in den Weg stell­ten, die sei­nen Ruck­sack for­der­ten und droh­ten, ihn zu schla­gen. Danach sei­en die Täter mit ihrer Beu­te in Rich­tung Mark­gra­fen­al­lee davongelaufen.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth fahn­de­te nach den Tätern und ermit­tel­te wegen Räu­be­ri­scher Erpres­sung. Im Lau­fe der Ermitt­lun­gen erga­ben sich Hin­wei­se, dass die Tat vor­ge­täuscht war, so dass er sich nun selbst straf­recht­lich ver­ant­wor­ten muss.