MdL Eduard Nöth begrüßt Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs – Kreuze dürfen hängen bleiben

Erfreut und erleichtert zeigte sich der Forchheimer CSU – Landtagsabgeordnete Eduard Nöth angesichts des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Kreuze auch künftig in unseren Schulen hängen bleiben dürfen. Wie gemeldet, hat das Gericht damit in letzter Instanz ein Urteil kassiert, das genau entgegengesetzt geurteilt hatte, dass nämlich Kreuze in Klassenzimmern gegen die Religionsfreiheit der Schüler und das Erziehungsrecht der Eltern verstießen. Dieses Ersturteil löste in vielen Europäischen Ländern, auch in Bayern und bei der Katholischen Kirche helle Empörung aus.

Nöth dankte allen, die gegen dieses provokante Urteil Beschwerde einlegten, u.a. dem Freistaat Bayern und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken mit Alois Glück an der Spitze. Die Richter der Großen Kammer befanden nunmehr, dass bei Kruzifixen in Klassenzimmern keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliege und sich nicht beweisen lasse ,,ob ein Kruzifix einen Einfluss auf die Schüler habe“.

Das Gericht respektiere somit die Entscheidungen der europäischen Mitgliedsländer. MdL Eduard Nöth lobte das Urteil des Obersten Gerichts als gute Entscheidung für Europa und unsere christlichen Wurzeln. Das Kreuz bleibe damit weiterhin als ein unverrückbares, religiöses und kulturelles Symbol anerkannt . Eine anderslautende Entscheidung wäre, so Eduard Nöth, ein harter Schlag gegen den übereinstimmenden Wertekanon und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gewesen. Die Gefahr eines erneuten Kulturkampfes sei mit dem letztinstanzlichen Urteil dauerhaft gebannt.