Klinikfusion Forchheim-Ebermannstadt bekommt Namen
Im neuen Jahr ist es soweit: Die Fusion zwischen den beiden Kliniken im Landkreis Forchheim – dem Klinikum Forchheim der Vereinigten Pfründnerstiftungen in Forchheim und der Klinik Fränkische Schweiz gGmbH in Ebermannstadt – nimmt Gestalt an. Zum 01. Januar 2019 findet die „Hochzeit“ der beiden Kliniken statt. Geschäftsführer der neuen Betriebs GmbH mit dem Namen „Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz gGmbH“ wird der bisherige Forchheimer Klinikdirektor Sven Oelkers. Auch die Besetzung des neuen Aufsichtsrates haben der Forchheimer Stadtrat und der Kreistag des Landkreises Forchheim schon beschlossen.
Im Aufsichtsrat sitzen 20 Mitglieder, im jährlichen Turnus Landrat und Oberbürgermeister als „geborene Mitglieder“, jeweils sieben Stadt- und Kreisräte sowie zwei externe Sachverständige und zwei Personalvertreter. Aus dem Stadtrat werden folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt: Franz Streit (CSU), Hans-Werner Eisen (CSU), Dr. Günther Bundgaard (CSU), Albert Dorn (SPD), Gerhard Meixner (Grüne/FGL), Manfred Hümmer (FW) und Dr. Ulrich Schürr (JB). Aus dem Kreistag wurden folgende Mitglieder bestimmt: Dr. Hans-Jürgen Dittmann (CSU), Franz-Josef Kraus (CSU), Gerhardt Schmitt (CSU), Ludwig Brütting (FW), Gerlinde Kraus (SPD), Karl Waldmann (Grüne) und Stefan Lang (JB). Die zwei externen Mitglieder dürfen nicht dem Stadtrat oder Kreistag angehören und sollen über hinreichende Sachkunde und Verständnis in krankenhausspezifischen und wirtschaftlichen Belangen verfügen. Vom Kreistag wird Herr Sigfried Hasenbein als externes Mitglied bestellt. Herr Hasenbein ist Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) und damit Experte in krankhausspezifischen Fragen. Zusammen mit den Partnern im Gesundheitswesen will die BKG die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser erhalten, verbessern und die Versorgung in Bayern weiterentwickeln. Der Stadtrat bestellt Herrn Prof. Dr. Oliver Schöffski als externes Mitglied. Dieser ist seit dem Jahr 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Gesundheitsmanagement an der Universität Erlangen- Nürnberg. Er hat sich in Forschung und Lehre insbesondere auf ökonomische Fragen des Gesundheitswesens spezialisiert.
Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein und Landrat Dr. Hermann Ulm wechseln sich im Vorsitz jährlich ab, so dass einer von beiden der Gesellschafterversammlung und der andere dem Aufsichtsrat vorsitzt. Die Vertreterinnen der Mitarbeiterschaft sind Waltraud Bückner und Kathrin Hamler.
Das Stammkapital wird von beiden Gesellschaftern je zur Hälfte beigebracht, künftige Investitionen gemeinsam finanziert. Die Immobilien bleiben weiterhin im Besitz der Vereinigten Pfründnerstiftungen bzw. des Landkreises. Beide Gesellschafter stellen durch unterschiedlich hohe Einzahlungen die Liquidität der neuen Gesellschaft sicher und gleichen so die Wertdifferenz zwischen den beiden Häusern aus. Der Landkreis übernimmt für 10 Jahre den Ausgleich der Verluste der Gesellschaft bis zu einer Obergrenze von 10 Mio. Euro. Der Zeitraum dieser Ausgleichspflicht verlängert sich um fünf Jahre, sofern die Obergrenze von 10 Millionen Euro bis zum 31.12.2028 nicht erreicht wird.
Den Mitarbeitern beider Kliniken werden keine arbeits- und tarifrechtlichen Nachteile entstehen: Betriebsbedingte Kündigungen wurden für zwei Jahre ausgeschlossen. Mit den zuständigen Behörden wurde bereits abgestimmt, dass das Klinikum Forchheim und das Krankenhaus Fränkische Schweiz nach Wirksamwerden des Zusammenschlusses ein Klinikum im Sinne des Landeskrankenhausplans sein werden. Auch sonst laufen die Vorbereitungen für die Fusion hervorragend: Es gab keine kartellrechtlichen Beanstandungen und die Notarverträge zur Gründung der neuen Gesellschaft wurden bereits unterzeichnet.
Ziel der Fusion ist die nachhaltige Sicherstellung der medizinischen Versorgung für die Bevölkerung des Landkreises sowie der Stadt Forchheim. Besonders wichtig ist es der gesamten Arbeitsgruppe Klinikfusion, das bisherige Versorgungsspektrum des neuen gemeinsamen Krankenhauses zu erhalten und auszubauen. Langfristig wird damit der Erhalt der Arbeitsplätze sowie die Wettbewerbsfähigkeit durch Bereitstellung der erforderlichen Investitionsmittel gewährleistet.
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