Vergleich zum Wasserschutzgebiet Bamberg unterzeichnet
Jahrzehntelange Verhandlungen finden erfolgreichen Abschluss
Die Konflikte um das Wasserschutzgebiet zum Schutz der Trinkwasserversorgung der Stadt Bamberg dauern bereits seit Jahrzehnten an und beschäftigten den Wasserversorger, die betroffenen Kommunen, Landwirte, Gewerbetreibende, Private, Behörden und nicht zuletzt die Politik gleichermaßen. Nun ist es nach langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen und Verhandlungen gelungen, eine Lösung zu erarbeiten, bei der alle Seiten einen Schritt aufeinander zugegangen sind.
Landrat Johann Kalb: „Das Ergebnis ist für alle Beteiligten ein echter Meilenstein und stellt eine wichtige Weiche für die Zukunft dar. Wir sichern die Trinkwasserversorgung der Stadt Bamberg nachhaltig. Gleichzeitig haben wir die Voraussetzungen für bedeutende Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. die Südanbindung der Gemeinde Strullendorf und einen zweiten Anschluss des dortigen Gewerbegebietes ermöglicht. Auch eine künftige Umfahrung von Hirschaid und Strullendorf wird damit denkbar. Zusammen mit den Verhandlungsergebnissen um den Ausbau des ICE eröffnen wir hervorragende Entwicklungsperspektiven für die Kommunen und den gesamten Landkreis Bamberg.“
Im Rahmen einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung im Landratsamt Bamberg unterzeichneten die beteiligten Parteien auf Einladung von Landrat Johann Kalb jetzt einen Vergleich, der die bereits seit Jahrzehnten andauernden Konflikte um das vom Landratsamt Bamberg im Jahr 2011 festgesetzte Wasserschutzgebiet zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Bamberg zu einem einvernehmlichen Abschluss führt.
Größtes Wasserschutzgebietsverfahren in Bayern
Die Stadtwerke Bamberg betreiben auf dem Gebiet der Stadt Bamberg, aber auch im Gemeindegebiet von Strullendorf und Hirschaid eigene Trinkwassergewinnungsanlagen. Erste Überlegungen für eine Neufestsetzung des dazugehörigen Wasserschutzgebietes stammen bereits aus den 70er Jahren. Die alten Wasserschutzgebiete konnten den Anforderungen eines zukunftsorientierten vorsorglichen Trinkwasserschutzes nicht mehr gerecht werden. Nachdem sich größere Flächenanteile des Wasserschutzgebietes auch auf das Gebiet des Landkreises Bamberg erstrecken – betroffen sind v. a. die Gemeinden Strullendorf und Hirschaid – hatte die Regierung von Oberfranken das Landratsamt Bamberg als zuständige Festsetzungsbehörde bestimmt.
Der Beginn des Festsetzungsverfahrens für das komplexe Vorhaben zögerte sich mehrfach hinaus, z. B. durch zwischenzeitlich angelaufene Flurbereinigungsverfahren und nicht zuletzt die Gebietsreform. Erst 2001 kam es schließlich zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der geplanten Wasserschutzgebietsverordnung. Rund 4.500 ha bzw. rund 5.900 Grundstücke waren für die Einbeziehung in das damals größte laufende Wasserschutzgebietsverfahren in Bayern vorgesehen. Im Zuge der Auslegung haben betroffene Kommunen, Landwirte, Gewerbetreibende, Private und Träger öffentlicher Belange ca. 1.600 Einwendungen erhoben und Stellungnahmen abgegeben.
Das Landratsamt hatte daraufhin einen gänzlich neuen Weg beschritten und ohne rechtliche Verpflichtung vier unterschiedliche und sehr zeitintensive Arbeitskreise eingerichtet, die von Oktober 2004 bis April 2009 tätig gewesen sind. Die Bürgermeister der Kommunen Strullendorf und Hirschaid unterstützten diese Vorgehensweise ausdrücklich. Diese Vorgehensweise trug erheblich zu einer Versachlichung der Auseinandersetzung und einem verbesserten gegenseitigen Verständnis bei.
Dennoch zeigte sich beim zweitägigen Erörterungstermin in der BROSE-Arena im Dezember 2009, an dem mehrere hundert Personen teilgenommen hatten, dass in etlichen Konfliktpunkten eine einvernehmliche Lösung wohl nicht zu erzielen sein würde. Im November 2011 erließ das Landratsamt nach einem umfangreichen Abwägungsprozess schließlich die neue Wasserschutzgebietsverordnung, woraufhin die Gemeinde Strullendorf, der Markt Hirschaid, die DB Netz AG und einige Privatpersonen einen Antrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt hatten, um diese Verordnung gerichtlich für nichtig erklären zu lassen. Das Gericht teilte am letzten Tag der Verhandlung am 25. März 2015 mit, dass der Ausgang des Verfahrens letztendlich völlig offen sei und hatte den Parteien einen Vergleich empfohlen. Alle Parteien hatten in der Folge ihr grundsätzliches Interesse an einem Vergleichsabschluss signalisiert und Verhandlungen aufgenommen.
Nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden unter Leitung des Landrats konnte schließlich im September 2018 der Durchbruch erzielt und die von allen Beteiligten gewünschte Planungs- und dauerhafte Rechtsicherheit durch den nun abgeschlossenen Vergleich erreicht werden.
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