Verkehrsregelungen rund um den Bayreuther Christkindlesmarkt

Von Montag, 26. November, bis Sonntag, 23. Dezember, findet auf dem Stadtparket der traditionelle Christkindlesmarkt statt. Dazu wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab Montag, 19. November, um 10.30 Uhr, bis einschließlich 23. Dezember zwischen dem Hohenzollernring und der Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen in der Frauengasse ist frei. Das Radfahren auf dem Marktgelände ist verboten.

Lieferverkehr ist in dieser Zeit nur eingeschränkt möglich. Die Zufahrt zur Maximilianstraße über das Mühltürlein ist vom Hohenzollernring beziehungsweise der Hindenburgstraße kommend gesperrt und nur für Anlieger mit entsprechendem Sonderausweis der Stadt Bayreuth zulässig. Ansonsten ist der Lieferverkehr grundsätzlich über die Ladezonen am Rande der Fußgängerzonen abzuwickeln. Im Übrigen besteht die Möglichkeit werktags von 21 bis 10 Uhr über die Kanzleistraße und Maximilianstraße anzufahren. Die Abfahrt erfolgt jedoch ausschließlich über die Sophienstraße. Eine Durchfahrt Richtung Mühltürlein ist verboten. Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Die Fahrgassen müssen frei bleiben, Wendemöglichkeiten dürfen nicht zugeparkt werden.

Die Stadt Bayreuth weist darauf hin, dass das Parken am Grünstreifen entlang der gesamten Hindenburgstraße verboten ist. Zudem befahren Verkehrsteilnehmer immer wieder den gemeinsamen Rad- und Fußweg und gefährden damit Fußgänger und Radfahrer. Die Stadt weist darauf hin, dass derartige Verstöße konsequent geahndet werden.

Auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tiefgaragen und Parkhäusern stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Soweit die zentral gelegenen Parkplätze belegt sind, können Besucher zum Beispiel das Parkhaus an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kfz-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße anfahren.