Landgericht Bamberg: Beginn der Hauptverhandlung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

Symbolbild Polizei

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat gegen drei Männer und eine Frau aus dem Raum Bamberg wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit (u.a.) gefährlicher Körperverletzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und verbotenem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Anklage zur Staatsschutzkammer des Landgerichts Bamberg erhoben. Mit Beschluss vom 18.07.2018 hat die zuständige Kammer die Anklage unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft legt den vier Angeklagten im Alter von (jetzt) 24, 26, 32 und 39 Jahren zur Last, sich Ende 2014 bzw. Anfang 2015 als Mitglieder der sog. Sektion Bayern-Franken der rechtsradikalen Vereinigung „Weisse Wölfe Terrorcrew“ (im März 2016 verboten durch Verfügung des Bundesministers des Inneren) radikalisiert und das Ziel verfolgt zu haben, durch strafbare Handlungen, insbesondere durch Rohheitsdelikte, politisch linke Personen und Gruppierungen sowie Ausländer militant zu bekämpfen. Die Angeklagten sollen als Mitglieder des Führungszirkels der Sektion den Einsatz von Gewalt und verbotener Pyrotechnik zur Durchsetzung ihrer rechtsextremistischen Ideologie geplant haben.

Den Angeklagten wird – in unterschiedlicher Beteiligung – ferner vorgeworfen, im Zeitraum Dezember 2014 bis August 2015 verschiedene weitere Straftaten begangen zu haben, etwa Körperverletzungs- und Sprengstoffdelikte. Am 19.08.2015 soll es durch zwei Angeklagte zur Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in Bezug auf eine Asylbewerberunterkunft in Bamberg gekommen sein.

Die Hauptverhandlung wird ab dem 10.10.2018 unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts Manfred Schmidt stattfinden. Der Prozess beginnt um 09:00 Uhr. Es sind derzeit bis Ende Januar 2019 weitere 26 Verhandlungstage vorgesehen.