Bamberg will Religionsfreiheit sichern: Umnutzung der Schützenstraße 23 für Moschee ist möglich

Symbolbild Religion

Die bisherigen Büroräume im Erdgeschoss des Gebäudes in der Schützenstraße 23/ Ottostraße 11 sollen zu einem Islamischen Kulturzentrum für religiöse (Moschee) und nichtreligiöse Veranstaltungen umgenutzt und teilweise umgebaut werden. Die neue Nutzung soll zunächst für fünf Jahre befristet bis zum 31. Dezember 2023 dauern. Der Bau- und Werksenat wird sich in der Sitzung am 19. September 2018 mit dieser beantragten Nutzungsänderung befassen. Die Stadt hat im Vorfeld eine positive Beschlussempfehlung abgegeben. „Wir sind offen, um die Religionsfreiheit zu sichern“, erklärte Oberbürgermeister Andreas Starke.

Auf einer Fläche von rund 1344 m² sollen Gebets- und Vortragsräume, Räume für Einzelunterricht, für Kleingruppen, für Arabisch-Unterricht sowie Sanitär-, Technik-, Büro- und Verwaltungsräume entstehen. Der Antrag für die Baumaßnahme und Umnutzung war am 09. Mai 2018 eingegangen. Nach der geltenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine Moschee, ebenso wie eine Kirche, in einem Gebiet, das einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) entspricht, zulässig und rechtliche möglich.

Nach der vorliegenden Betriebsbeschreibung ist eine religiöse Nutzung durch regelmäßig ca. 100 Menschen (Freitagsgebet am Mittag) sowie bis zu 300 Menschen bei einigen wenigen Sonderveranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür, Fastenbrechen, Opferfest) zu erwarten. Um immissionsschutzrechtlich relevante Lärmemissionen zu vermeiden, muss ein Lärmschutzgutachten vorgelegt werden. Wenn alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, erwartet die Stadt die Zustimmung im Bau- und Werksenat von den Stadträten.

Zudem ist in der Schützenstraße 23 geplant, die Büroflächen im 1. Obergeschoss, ebenfalls zunächst auf fünf Jahre befristet, zu Studentenappartements umzubauen. „Der Bedarf ist da, viele Studenten suchen eine passende und bezahlbare Bude,“ so der Oberbürgermeister. Wichtig dabei: Die beantragte Nutzung für Appartements, wie auch die beantragte Nutzung für kirchliche Zwecke (Moschee), soll weder die bisherige genehmigte Nutzung „Büro“ beseitigen noch soll im Hinblick auf die eigentlich beabsichtigte Nutzung des Anwesens als Beherbergungsbetrieb der diesbezügliche Bauantrag zurückgezogen werden. Die Stadt Bamberg hatte die Klage gegen die Ablehnung der Nutzung als Hotel in erster Instanz beim Verwaltungsgericht in Bayreuth gewonnen. Der Hauseigentümer hat dagegen die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München beantragt. Eine Entscheidung in zweiter Instanz gibt es noch nicht.