Landratsamt Bamberg: Einschränkung bei den Angeboten „Belehrung nach § 43 IFSG“

Das Angebot des Gesundheitsamtes für Belehrungen gemäß § 43 IFSG für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln zu tun haben, das so genannte „Lebensmittelzeugnis“, muss vorübergehend eingeschränkt werden. Am 25. und 27. September 2018 finden Belehrungen nur vormittags jeweils um 8:30 Uhr und 10:30 Uhr statt. Vom 1. bis 12. Oktober 2018 werden keine Belehrungen nach §43 IFSG angeboten.