Stadt Bayreuth: Stellungnahme zum Asylfall einer ugandischen Staatsbürgerin

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die fragliche ugandische Staatsbürgerin bereits seit dem Jahr 2005 vollziehbar ausreisepflichtig war. Sie hat in diesen Jahren ihre wahre Identität konsequent verschleiert, um eine zeitnahe Beendigung ihres Aufenthaltes in Deutschland zu verhindern und ist daher ihrer gesetzlichen Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung ihrer staatsbürgerlichen Identität in all diesen Jahren in keiner Weise nachgekommen. Vielmehr wurde der städtischen Ausländerbehörde erst am 14. August dieses Jahres ein Pass vorgelegt. Daraufhin wurde im Vollzug der geltenden Gesetzeslage die Abschiebung in die Wege geleitet. Die Stadt wird hierbei in ihrer Rechtsauffassung durch die Gerichte vollumfänglich bestätigt. Der Versuch, eine Aufenthaltserlaubnis einzuklagen, wurde vom Verwaltungsgericht Bayreuth zurückgewiesen. Die ugandische Staatsbürgerin, die durch eine Rechtsanwältin vertreten wird, hat selbstverständlich die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die angeordnete Abschiebehaft einzulegen. Zudem besteht die Möglichkeit der Anrufung der Härtefallkommission des bayerischen Landtags.