Bamberger DLRG-Kindergartenprojekt startet in die Saison

Gefahrenaufklärung: Ertrinkungszahlen belegen Notwendigkeit

Im Jahr 2010 sind in Deutschland so wenige Menschen wie noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen ertrunken. Für den Präsidenten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Dr. Klaus Wilkens, ist dies jedoch kein Grund, in Jubel auszubrechen. Denn eine wesentliche Ursache liegt im verregneten Sommer, der nicht gerade zum Schwimmen eingeladen hatte.

Rettungsschwimmerin Rita Stadter-Bönig, die seit drei Jahren Vorschulkinder in Stadt und Landkreis Bamberg über Gefahren und sicheres Verhalten am und im Wasser aufklärt, weist zudem auf einen besorgniserregenden Trend hin: Im Gegensatz zur Gesamtentwicklung steige die Zahl der ertrunkenen Klein-, Vor- und Grundschulkinder an. „Vor gut zehn Jahren startete das DLRG-Kindergartenprojekt. Der seitdem zu beobachtende, deutliche Rückgang der Opferzahlen unter Kindern setzt sich nicht mehr fort.“ Der einmalige Anstieg in 2006 sei noch durch den heißen Sommer zu erklären gewesen. Für 2010 helfe diese Deutung nicht weiter. Zu denken gebe, dass allein 12 Menschen in Gartenteichen und privaten Pools tödlich verunglückt seien. Die Hälfte von ihnen hatte nicht einmal das Schulalter erreicht.

Der DLRG-Ortsverband Bamberg – Gaustadt wird das Kindergartenprojekt in 2011 fortführen. Interessierte Einrichtungen bewerben sich bitte unter Kindergartenprojekt@Bamberg-Gaustadt.DLRG.de. Die Veranstaltung richtet sich an Vorschulkinder im Alter ab fünf Jahren und dauert rund zwei Stunden. Den abschließenden Höhepunkt bildet die Vorstellung des Puppentheaters: Rettungsschwimmer Rudi bewahrt, unterstützt durch die Kinder, die ihr soeben erlerntes Wissen einbringen, seinen Freund, den Nichtschwimmer Nobbi, vor gefährlichem Leichtsinn am Badesee.

Das DLRG-Kindergartenprojekt wird durch den NIVEA-Hersteller Beiersdorf unterstützt. Daher bietet die DLRG den Kindergartentag kostenlos an. Frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert: Da die ehrenamtlichen DLRG-Aktiven die Termine mit ihren beruflichen Pflichten abstimmen müssen, kann eine verbindliche Zusage erst nach entsprechender Abstimmung erfolgen.