Vizepräsidenten und Universitätsfrauenbeauftragte der Universität Bayreuth gewählt
In gemeinsamer Sitzung von Senat und Hochschulrat wurden am 5. Juli 2018 die Vizepräsidenten für Informationstechnologie und Entrepreneurship (Prof. Dr. Torsten Eymann) sowie für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (Prof. Dr. Christian Laforsch) für die nächsten drei Jahre in ihrem Amt bestätigt. Darüber hinaus wurden in der Senatssitzung am 11. Juli 2018 Prof. Dr. Birgitta Wöhrl als neue Universitätsfrauenbeauftragte sowie ihre drei Stellvertreterinnen, die Professorinnen Dr. Karin Birkner, Dr. Heike Feldhaar und Dr. Kordula Knaus, gewählt.
Die Wahl der Vizepräsidenten
Prof. Dr. Torsten Eymann ist der ‚alte‘ und auch der neue Vizepräsident für Informationstechnologie und Entrepreneurship an der Universität Bayreuth. Seine neue Amtszeit beginnt am 1. September 2018 und endet am 31. August 2021. 2015 war das Amt neu geschaffen und mit Prof. Eymann erstmals besetzt worden. Der Wirtschaftsinformatiker hat seit 2004 an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät den Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsinformatik (BWL VII) inne. Seitdem engagiert sich der 52-Jährige auf dem Bayreuther Unicampus für den Aufbau einer leistungsstarken digitalen Infrastruktur, die in allen Bereichen von Forschung und Lehre von zentraler Bedeutung ist. Insbesondere widmet er sich auch Digitalisierungs-Fragen, die neue Geschäftsmodelle im Hinblick auf Startup-Gründungen erfolgreicher Absolventen ermöglichen. „Wir haben gerade erst angefangen, unsere Potentiale sowohl bei der Digitalisierung als auch der Entrepreneurship-Ausbildung zu heben. Ich freue mich sehr, unseren Kurs auch die nächsten drei Jahre begleiten und mitgestalten zu können“, erklärt Prof. Eymann.
Auch Prof. Dr. Christian Laforsch wurde in seinem Amt als Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs bestätigt. Seine neue Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2018 und endet am 30. September 2021. Der 50jährige Biologe ist seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls Tierökologie I an der Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften. In den letzten Jahren erzielte Prof. Laforsch bundesweite und internationale Aufmerksamkeit durch seine Forschungen zur Verschmutzung von Flüssen, Seen und Meeren durch winzige Plastikteilchen, die in die Nahrungsketten von Menschen und Tieren gelangen. Als Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs will sich Prof. Laforsch insbesondere für Postdoktoranden, Habilitanden und Juniorprofessoren einsetzen sowie die Einzelforschung und Verbundprojekte stärken, um die Attraktivität der Universität Bayreuth für exzellente Wissenschaftler aus dem In- und Ausland zu erhöhen. Prof. Laforsch erklärt anlässlich seiner Wiederwahl: „Die strategischen Aufgaben im Bereich Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs bereiten mir sehr viel Freude. Da einige Aspekte erst im Entstehen sind, möchte ich mich weiterhin engagieren, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu unterstützen sowie die an der Universität Bayreuth gelebte, fachübergreifende Forschung zu stärken.“
Die Wahl der Universitätsfrauenbeauftragten
In der Senatssitzung am 11. Juli 2018 wurden Prof. Dr. Birgitta Wöhrl als neue Universitätsfrauenbeauftragte sowie ihre drei Stellvertreterinnen, die Professorinnen Dr. Karin Birkner, Dr. Heike Feldhaar und Dr. Kordula Knaus, gewählt. Die Amtszeit der neuen Universitätsfrauenbeauftragten und deren Stellvertreterinnen beträgt zwei Jahre; sie beginnt am 1. Oktober 2018 und endet am 30. September 2020. Die neue Universitätsfrauenbeauftragte Prof. Dr. Birgitta Wöhrl erklärt: „Seit 2002 hat sich der Frauenanteil in unserer Professorenschaft jedes Jahr um einen Prozentpunkt gesteigert. Heute liegen wir bei 21 Prozent. Unsere Arbeit soll dazu beitragen, dass der Frauenanteil von 50 Prozent nicht erst im Jahr 2047 erreicht wird!“ Die Frauenbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende zu achten. Sie unterstützen die Hochschule ehrenamtlich bei der Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrages, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern, diese als Leitprinzip bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen und bestehende Nachteile zu beseitigen (vgl. Art. 4 Bayerisches Hochschulgesetz).
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