Geänderte Verkehrsregelungen mit Beginn der Festspiel-Generalproben in Bayreuth

Stadt und Polizeipräsidium Oberfranken weisen auf verkehrsrechtliche Maßnahmen hin

Die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken weisen mit Blick auf den Beginn der Generalproben zu den diesjährigen Richard-Wagner-Festspielen am Montag, 16. Juli, auf umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen hin.

Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee wird vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße beziehungsweise die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße An der Bürgerreuth. Besuchern, die über die Autobahn-Ausfahrt Bayreuth-Nord (A 9) anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen. An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.

Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Beginn der Vorstellung anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Die Parkgebühren in Höhe von fünf Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze „B“ und „E“ müssen unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen bei den von der Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern bezahlt werden.

Schwerbehinderten mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis stehen auf dem Parkplatz „B“ gesondert ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.

Für gehbehinderte Festspielgäste, die durch einen Fahrer oder ein Taxi gebracht werden, ist eine Anfahrt über die Tristanstraße oder Tannhäuserstraße sowie über die Straße An der Bürgerreuth bis zur Absperrung am Festspielhaus möglich. Voraussetzung ist mindestens das Merkzeichen „G“ im Ausweis des Versorgungsamtes beziehungsweise ein amtlicher Schwerbehinderten-Parkausweis. Es erfolgt eine Kontrolle durch die Polizei. Fahrzeuge müssen den Bereich nach Absetzen der Person umgehend verlassen.

Taxistandplätze werden am Fuße des Festspielhügels in der Gontardstraße sowie im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.

Insbesondere am Premierentag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und in der Straße An der Bürgerreuth umfangreiche Haltverbote. Teilweise bestehen diese ab 16. Juli für die gesamte Festspielzeit. Sie müssen zwingend beachtet werden. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.