MdB Silberhorn: Finanzieller Befreiungsschlag für die Kommunen

„Die Kommunen zählen zu den klaren Gewinnern des Vermittlungsverfahrens zur SGB II-Leistungsrechtsreform“, erklärt MdB Thomas Silberhorn (CSU). So konnte eine deutliche und nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzen durch eine milliardenschwere Entlastung von Sozialausgaben erreicht werden. „Insbesondere die auf den Vorschlag der CSU-Landesgruppe hin zustande gekommene Kostenübernahme der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte ist ein finanzieller Befreiungsschlag“, so Silberhorn.

  • Der Bund übernimmt die Kosten dieser Grundsicherung zeitnah und auf Dauer in drei Schritten bis zur vollständigen Kostentragung (2012: 45 %; 2013: 75 %; 2014: 100 %). Allein von 2012 bis 2015 entspricht das einer Netto-Entlastung von 12,338 Mrd. Euro. Der Bund schultert sowohl heutige Kosten als auch das Risiko wachsender Ausgaben.

Wie von den Kommunen gefordert, werden Landkreise und Städte mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets betraut. Es ist Schluss damit, dass die Kommunen neue Aufgaben erhalten, ohne dass die Finanzierung geklärt ist. Der Bund fängt die auf sie zukommenden Mehrkosten in vollem Umfang auf. Die für 2011 ermittelte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) wird dauerhaft auf bundesdurchschnittlich 25,1 % festgeschrieben. Die Kommunen erhalten zudem Zuschläge, durch die sich die Bundesbeteiligung um 11,3 Prozentpunkte (= 1,618 Mrd. Euro) auf insgesamt 36,4 % erhöht.

Diese Gesamterhöhung errechnet sich im Einzelnen wie folgt:

  • Das Bildungspaket führt zur Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung um 5,4 Prozentpunkte (= 778 Mio. Euro). Diese Quote, mit der der Bund die Ist-Kosten des Bildungspakets voll übernimmt, unterliegt einem Anpassungsmechanismus. Mitte 2013 werden die Ist-Ausgaben für 2012 detail­liert geprüft. Sollte sich eine Differenz zum Soll ergeben, wird diese über die Quote des laufenden Jahres ausgeglichen, also konkret in 2013. Dieser Differenzausgleich findet zwischen Bund und Ländern statt. Die Länder entwickeln selbst einen Mechanismus für einen horizontalen Ausgleich untereinander.
  • Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozentpunkte (= 400 Mio. Euro) wird befristet bis 2013 gewährt. Damit übernimmt der Bund die Kosten für Hort-Mittagessen und Schulsozialarbeit. Dieser Kostenausgleich entfällt, wenn der Bund ab 2014 die Kosten der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte voll finanziert und die Kommunen diese Aufgaben wieder selbst tragen können.
  • Als Ausgleich für die Verwaltungskosten erhalten die Kommunen dauerhaft eine Erhöhung der Quote um 1,2 Prozentpunkte (= 163 Mio. Euro).
  • Zum Ausgleich für die Streichung der bisher im Regelsatz enthaltenen Kosten der Warmwasseraufbereitung wird die Quote dauerhaft um weitere 1,9 Prozentpunkte (= 277 Mio. Euro) er­höht. Der Ausgleich für die Warmwasserkosten außerhalb der KdU kostet den Bund 106 Mio. Euro.

Jede Erhöhung des Regelsatzes für Arbeitslosengeld II ist mit Mehrbelastungen auch für Landkreise und Städte verbunden. Die ursprünglich geplante Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro rückwirkend zum 1.1.2011 ist nachvollziehbar und verfassungsrechtlich sauber berechnet. Die von den Ländern geforderte Regelsatzerhöhung um weitere drei Euro ab 1.1.2012 war unvermeidlich. Die Erhöhung der Regelsätze um insgesamt acht Euro kostet die Kommunen 335 Mio. Euro von 2012 bis 2015; der Bund trägt mit 1,654 Mrd. Euro im gleichen Zeitraum den weitaus größeren Teil.

„Ich freue mich, dass insbesondere mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund ein zentrales Anliegen der Kommunen verwirklicht werden konnte“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Er werde sich im Deutschen Bundestag mit Nachdruck weiterhin für die Interessen der Kommunen einsetzen, so Silberhorn abschließend.