Neue Lenkungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet Ehrenbürg

Rechtzeitig vorm Beginn des Walberla-Festes wurden über den Landschaftspflegeverband Forchheim neue Wegeabgrenzungen am Walberla angebracht. Die Abgrenzungen mit Holz-Palisaden dienen der Verhinderungen von Abkürzern zwischen der Schranke am Eingang ins Naturschutzgebiet oberhalb Kirchehrenbach und dem Kreuz auf der Nordseite des Walberla.

In der Vergangenheit hatten hier vor allem während des Festes viele Besucher den direkten Weg über den Hang und die Felsen gewählt und dabei die Magerrasen-Vegetation erheblich beeinträchtigt.

„Die Palisaden sind zwar keine Schönheit, aber wir hatten keine andere Wahl“, so Andreas Niedling, Gebietsbetreuer beim Landschaftspflegeverband. „Es steht zwar auf allen Tafeln, dass außer auf der Hochfläche im Naturschutzgebiet ein Wegegebot gilt, doch leider halten sich manche Leute trotzdem nicht daran“.

Die Anregung für die Besucherlenkungsmaßnahme kam vom Bund Naturschutz Kirchehrenbach und wurde mit den Naturschutzbehörden und der Gemeinde abgestimmt. Finanziert wurden die Palisaden über staatliche Mittel der Regierung von Oberfranken.

Bereits vor etwa 20 Jahren hatte man sich am Rodenstein entschieden, die Wege mit Holzpalisaden einzufassen, um die Trittbeeinträchtigungen durch Wanderer und andere Besucher einzugrenzen. „Diese Lenkungsmaßnahmen haben sich sehr bewährt. Inzwischen hat man sich an das Bild auch gewöhnt“, erklärt Gebietsbetreuer Niedling.

Die Palisaden müssen jedoch auch gepflegt und immer wieder erneuert werden. Das macht viel Arbeit und muss bezahlt werden. Den Unterhalt übernehmen seit vielen Jahren die Schlaifhausener Landwirte Herr Wohlhöfner und Herr Erlwein, finanziert über Landschaftspflegemittel.

Die Naturschutzbehörden, der Bund Naturschutz, die Gemeinde und der Gebietsbetreuer bitten darum, beim Walberla-Fest und auch danach sich an die geltenden Regeln im Naturschutzgebiet zu halten. Das bedeutet unter anderem: Auf den großen Wegen bleiben und die Absperrungen akzeptieren. Nur wenn die Besucher die Regeln beachten ist eine naturverträgliche Durchführung des Festes im Naturschutz-, FFH und Vogelschutzgebiet möglich. Und auch die Sicherheit der Gäste kann nur innerhalb des Festgeländes gewährleistet werden.