Landratsamt Bamberg: Überfüllte Abfallbehälter vermeiden!

Konsequente Abfalltrennung lohnt sich auch finanziell

Der im Landkreis Bamberg bei der Restabfall- und Biotonnenabholung eingesetzte Entsorgungsdienstleister hat in der letzten Zeit vermehrt über Fehlbefüllungen oder Überfüllungen von Rest- und Bioabfallbehältern berichtet.

Der Fachbereich Abfallwirtschaft informiert daher darüber, dass die Abfallgefäße gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises prinzipiell geschlossen zur Abfuhr bereitzustellen sind. Dementsprechend ist der Entsorger grundsätzlich berechtigt, auf oder neben den befüllten Abfallbehältern bereitgestellte Übermengen stehen zu lassen. Reicht das Volumen der Restabfalltonne nicht aus, so kann der zusätzliche Abfall in zugelassenen roten Müllsäcken (zu erwerben bei den Gemeindeverwaltungen oder im Landratsamt) bereitgestellt werden.

Konsequente Abfalltrennung

Das Landratsamt Bamberg weist darauf hin, dass sich Übermengen durch eine konsequente Abfalltrennung eindämmen bzw. sogar ganz vermeiden lassen. In der Praxis stellen die eingesetzten Mitarbeiter des Entsorgers immer wieder fest, dass in (überfüllten) Restabfallbehältern zahlreiche Wertstoffe (z. B. Papier, Pappe, Verkaufsverpackungen, Altglas, Metall, etc.) enthalten sind.

Durch eine umweltgerechte und von der Abfallwirtschaftssatzung vorgeschriebene Trennung kann jeder einzelne Landkreisbürger zu einer hohen Recyclingquote beitragen und dafür sorgen, dass die Abfallgebühren auch weiterhin niedrig bleiben. Da sich das gewichtsbezogene Verbrennungsentgelt für den Inhalt der schwarzen Tonne natürlich entsprechend senkt und bei der korrekten Entsorgung der Fraktion „Altpapier/-pappe“ über die grüne Papiertonne sogar Verwertungserlöse erzielt werden, wird so der Gebührenhaushalt mitunter gehörig entlastet.

Sofern der Restmüllbehälter – beispielsweise durch eine gestiegene Bewohnerzahl – trotz konsequenter Trennung dauerhaft nicht ausreicht, können betroffene Eigentümer unter der Telefonnummer 0951/85141 beim Fachbereich Abfallwirtschaft größere oder zusätzliche Behälter bestellen.

Wenn – wie in der nun begonnen Gartensaison verstärkt der Fall – zusätzliche pflanzliche Abfälle anfallen, stehen den Landkreisbürgern Grüngutcontainer in den Gemeinden sowie verschiedene Kompostplätze im Landkreis zur Verfügung. Zusätzliche Biotonnen sind gegen eine jährliche Zusatzgebühr erhältlich.

„Windelsäcke“ bestimmungsgerecht einsetzen

Windeln und Inkontinenzartikel stellen Restabfall dar. Sofern hierfür die Restabfalltonne jedoch nicht mehr ausreicht, bietet die Abfallwirtschaft als Unterstützung der Betroffenen sogenannte „Windelsäcke“ zum vergünstigten Preis (0,50 €/Stück) an, die ebenfalls im Landratsamt oder bei den Gemeindeverwaltungen erhältlich sind. Diese speziellen weißen Müllsäcke dürfen entsprechend ihrer Bestimmung ausschließlich mit Windeln bzw. Inkontinenzartikeln befüllt werden. Sofern sie „zweckentfremdet“ mit „normalem“ Restabfall bereitgestellt werden, ist die Mitnahme durch den Entsorger nicht möglich. Gleiches gilt für Windelsäcke aus anderen Städten oder Landkreisen. Das Landratsamt bittet hierfür um Verständnis.

Die Abfallberatung des Landkreises steht für Rückfragen und individuelle Lösungsfindungen unter folgenden Telefonnummern gerne unter Tel. 0951/85-706 oder 85-708 zur Verfügung.