Planungsunterlagen zu Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße in Bayreuth
Die Planunterlagen können ab 9. April im Rathaus sowie online eingesehen werden
Beim Planungsamt der Stadt Bayreuth liegen ab Montag, 9. April, die Entwürfe für die Flächennutzungsplan-Änderung und den Bebauungsplan für einen Gewerbe- und Einzelhandelsstandort im Bereich Justus-Liebig-Straße/Spitzwegstraße öffentlich aus. Die Planunterlagen können bis 7. Mai im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Online können sie ebenfalls ab 9. April auf der städtischen Homepage www.bayreuth.de (Rubrik Rathaus, Bürgerservice > Planen, Bauen) abgerufen werden.
Bei dem im Bayreuther Südwesten gelegenen Plangebiet zwischen der Justus-Liebig-Straße, der Ludwig-Thoma-Straße, dem Rad- und Fußweg von der Altstadt bis zum Kreuzstein und der Spitzwegstraße handelt es sich um eine historisch gewachsene Ansammlung verschiedener, unter anderem gewerblich geprägter Nutzungen. Der westliche Teilbereich hat sich als stabiler und leistungsfähiger Standort für klassisches Gewerbe etabliert. Er ist aufgrund der Lage und möglicher Synergieeffekte mit bestehenden sowie geplanten Frequenzbringern aber auch für Einzelhandel und Vergnügungsstätten attraktiv.
Ohne bauleitplanerische Steuerung ist die Hauptfunktion des Gewerbegebietes gefährdet und ein „Umkippen“ nicht ausgeschlossen. Im Bebauungsplanentwurf wird daher festgesetzt, dass Einzelhandel und Vergnügungsstätten nicht zulässig sind. Die Sicherung eines ausreichenden Angebotes an Gewerbegebietsflächen ist auch vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme der Nachfrage im gewerblichen Bereich ein übergeordnetes städtebauliches Ziel der Stadt Bayreuth. Mit dem Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten wird nicht zuletzt den Vorgaben und Empfehlungen des Städtebaulichen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (SEEK), des Nahversorgungskonzeptes und der Vergnügungsstätten-Konzeption der Stadt Bayreuth entsprochen.
Mit den Bauleitplanverfahren werden zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung einer bereits bestehenden großflächigen Einzelhandelsnutzung aus dem Gewerbegebiet an einen planerisch bestimmten zentralen Versorgungsbereich geschaffen. Konkret sollen bestehende Einzelhandelsstrukturen von der Karl-von-Linde-Straße auf das seit den Großbränden im Frühjahr 2012 brach liegende Areal einer ehemaligen Gießerei an der Justus-Liebig-Straße umziehen. Hier ist eine Agglomeration mehrerer Einzelhandelsbetriebe mit Angeboten des täglichen Bedarfs geplant. Um negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden, sind im Vorfeld der Bauleitplanverfahren zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bayreuth bereits klare, vom Stadtrat beschlossene, vertragliche Regelungen getroffen worden.
Mit den Planverfahren soll zudem die planungsrechtliche Situation des Betriebs mit Holzfachhandel und branchenüblichen Dienstleistungen an der Justus-Liebig-Straße/Ludwig-Thoma-Straße im Osten des Plangebietes geklärt werden.
Der Stadtrat hat den vorliegenden Planungen Ende Februar zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.
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