Neues Mischgebiet „Insel/Sophienkarree“ in Bayreuth
Die Planunterlagen für den Teilbereich 1 können ab 26. März im Neuen Rathaus eingesehen werden
Beim Stadtplanungsamt liegen ab Montag, 26. März, die Entwürfe für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan für ein „Mischgebiet Insel/Sophienkarree“ öffentlich aus. Die Planunterlagen können mit weiteren umweltbezogenen Informationen bis einschließlich 16. April im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.
Im Stadtteil St. Georgen südlich der Bahnlinie nach Warmensteinach zwischen der Insel- und Hugenottenstraße sollen unter anderem ein Senioren-/Pflegeheim, ein Café, Wohngebäude und nicht störendes Gewerbe angesiedelt werden, was im Gesamtpaket den städtebaulichen Vorstellungen eines Mischgebietes für diesen Bereich entspricht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde von der Stadt in der Zeit von Anfang Dezember bis Mitte Januar durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gingen Äußerungen von privater Seite ein, die sich deutlich gegen eine Weiterführung der Hugenottenstraße mit Wendehammer und Fuß- und Radweg über die „Insel“ aussprachen. Um die geplante Neubebauung auf dem ehemaligen BayWa-Gelände nicht unnötig zu verzögern, wurde im Stadtrat am 28. Februar beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf in zwei Teilbereiche zu teilen und aktuell nur den Teilbereich 1 weiterzuführen. Dadurch ist es möglich, für jeden Teilbereich eine stimmige Lösung für die eingegangenen Stellungnahmen und eine abgewogene Planung zu erreichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs im Teilbereich 1 hat eine Größe von circa 3,58 Hektar.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich und mündlich zu Protokoll abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
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