BN ruft zur Bürgerbeteiligung auf
Der Bund Naturschutz für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Dachverband des Bund Naturschutz Bayern e.V.(BN)) ruft zur Bürgerbeteiligung auf – Maul halten!
Hintergrund: Das Mitspracherecht-Beschneidungsgesetz des Innenministers. BUND-Onlineaktion fordert: Innenminister zurückpfeifen, Bürger beteiligen! Bürgerinnen und Bürger wollen nicht weniger Mitspracherecht.
Der korrekte Titel des Vorhabens, mit dem Innenminister de Maizière die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken will, lautet „Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren.“ Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbirgt sich nach BUND-Meinung eine einfache Sichtweise: Mitsprache ist unbequem, die Einmischung von Bürgerinnen und Bürgern unerwünscht.
Maul halten!
BN-Kreisvorsitzender Heinrich Kattenbeck ruft alle BN-Funktionäre, BN-Mitglieder und alle Bürgerinnen und Bürger auf über Internet oder mit einem Brief sich an der BUND-Unterschriften-Aktion zu beteiligen und von der Bundeskanzlerin zu fordern den Innenminister de Maizière zurück zu pfeifen, weil seine Gesetzesforderung eine massiver Eingriff in das bestehende Mitbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger wäre.
Was ist geplant?
Das Gesetz regelt Genehmigungsverfahren, für die der Bund zuständig ist. Das betrifft vor allem die Planung und Genehmigung von neuen Autobahnen, Bundesstraßen, Bergbauvorhaben, Flussausbauten, neuen Kanälen und Bahnstrecken auf Bundesebene.
Ausgrenzung der Bürgerbeteiligung
Und das ist der springende Punkt in dem Gesetzes Entwurf: Der öffentliche Erörterungstermin soll in das Ermessen der Genehmigungsbehörde gestellt werden („Fakultativstellung“ genannt). Aber dieser Erörterungstermin ist bei vielen Genehmigungsverfahren der einzige Termin, zu dem die betroffenen Bürgerinnen und Bürger direkt mit der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller für das Projekt fachlich diskutieren können. Verwaltungen sollen also künftig entscheiden, ob Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen stellen, ihre Bedenken anmelden, ihre Alternativen vorstellen können.
BN Kreisvorsitzender Kattenbeck: „Dieser Gesetzesentwurf ist ein Rückschritt ins 19. Jahrhundert und über die Sache hinaus eine Provokation denn, die Bürgerinnen und Bürger wollen nicht von Planungen ausgeschlossen werden, die ihr Leben unmittelbar beeinflussen. Sie wollen nicht weniger Mitspracherecht, sondern mehr.“
Kritische Bürgerinnen und Bürger sind lästig
Die Geisteshaltung des Innenm inisters wird in der Gesetzesbegründung deutlich: Wenn man es mit einer großen Anzahl von Einwendungen zu tun habe, der Termin nicht zur Befriedung beitragen könne, die Bürgerinnen und Bürger den Termin mit Befangenheitsanträgen „stören“ oder aus „sachfremden“ Erwägungen das Vorhaben kategorisch abgelehnt wird, dann sollten die Bürgerinnen und Bürger doch vor Gericht klagen. Kurz gesagt: Kritische Bürgerinnen und Mürger sind aus der Perspektive des Innenministeriums lästig.
Was ist die Konsequenz?
Die Bürger würden nicht mehr im Genehmigungsverfahren gehört, sie können sich nur noch schriftlich äußern oder Protest-Veranstaltungen organisieren. Würde dieses Gesetz verabschiedet, würde immer dann, wenn bei einem Vorhaben Konflikte mit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu erwarten sind, die Genehmigungsbehörde auf eine Erörterung verzichten. Und wird ein Vorhaben von der Genehmigungsbehörde trotz schriftlicher Einwendungen der Bürger bzw. anerkannten Verbänden genehmigt, dann bliebe nur noch der Weg, dagegen mit einem hohem Kostenaufwand vor dem zuständigen Gericht zu klagen. Gefahr: Würde dieses Gesetz verabschiedet, besteht die Gefahr, dass alle Bundesländer nachziehen und in ihrem Zuständigkeitsbereich Gesetz erlassen, die zu einer Einschränkung der Beteiligungsrechten von Bürgerinnen und Bürger führen würden.
Die Unterschriftenaktion geht übers Internet unter:
www.bund.net/bundnet/aktiv_werden/aktionen/mehr_buergerbeteiligung/
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