27. Runder Tisch des BN mit Landrat R. Glauber
Beim 27. Runden- Tisch-Gespräch im Dezember letzten Jahres zwischen Bund Naturschutz (Heinrich Kattenbeck, Ulrich Buchholz, Friedrich Oehme, Eduard Zöbelein), Landrat Reinhard Glauber und der Unteren Naturschutzbehörde (Reinhold Göller, Frau Lämmlein, Johannes Mohr) nahm die Diskussion über Naturschutzfragen im Bereich der Sandabbauflächen und verbliebenen Baggerseen im Regnitztal, wo es zwei Entwürfe der Regierung von Oberfranken gibt (Folgenutzung der Baggerseen zwischen Forchheim und Bamberg, vorgestellt am 13.9.2010), breiten Raum ein. Demnach ist der durch Bescheid verfügte Anteil für Nachfolgenutzung Naturschutz (30%) mit 2% erst gering realisiert. Teilweise illegale Freizeitnutzung steht schon bei über 40% und ist damit mehr als doppelt so hoch wie vorgesehen.
Herr Göller führt dazu aus, dass bei abgeschlossenen Abbauvorhaben die vorgesehene Nachfolgenutzung von seiner Behörde durchgesetzt wird, soweit diese örtlich zuständig ist. Insbesondere ist Freizeitnutzung in Bereichen, in denen Naturschutz festgelegt wurde, zu unterbinden. Weitere Überführung von Flächen in Gewerbeflächen sind zur Zeit nicht vorgesehen und auch nicht genehmigungsfähig.
Hinsichtlich möglicher Entwicklungen von Freizeiteinrichtungen bei der Schleuse 94 des alten Kanals stellte der Landrat klar, dass nichts gegen den Willen des Grundeigentümers, d.h. der Gemeinde Eggolsheim, geschehen kann. Konkrete Entwürfe wurden noch nicht vorgelegt. Veränderungen und Eingriffe auf Flächen, die zum Naturschutzgebiet „Büg“ gehören, in Zusammenhang mit dem Tag des „Offenen Denkmals“ wurden gemeldet und werden zum Teil noch untersucht.
BN Kreisvorsitzender Heinrich Kattenbeck bedauerte es sehr, dass das gesetzliche Vorkaufsrecht des Landratsamtes bei Eigentumsübergang von Wasserflächen und Uferflächen in letzter Zeit wenig angewendet wurde. Landrat Glauber: „Die Anwendung des Vorkaufsrechts beschränkt sich auf Fälle, bei denen die naturschutzmäßige Erhaltung der Fläche nicht anders möglich ist.“ Davon wird der Landrat auch in Zukunft Gebrauch machen. Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. ist einer der ausgewiesenen Naturschutzverbände, der in so einem Fall die Betreuung der Fläche übernehmen könnte.
In Zusammenhang mit den Diskussionen über die Trassierung einer Ostspange zur Südumfahrung Forchheim sind sich beide Gesprächspartner einig, dass die Diskussion zu diesem Zeitpunkt – ohne das Ergenis der naturschutzfachlichen Untersuchungen zu kennen – wenig zielführend ist.
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