Hausarbeit belastet die Haut: Putzhilfen sind besonders betroffen

Pflegecreme und Handschuhe helfen

Putzhilfen in Privathaushalten tragen ein erhöhtes Risiko für Hauterkrankungen. Vor allem die Hände sind betroffen, denn sie sind bei der Hausarbeit das wichtigste „Werkzeug“. Da viele Haushaltshilfen mehrere Jobs haben, sind ihre Hände oft über längere Zeit Wasser, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ausgesetzt. Das macht sie anfällig für Erkrankungen wie trockene Stellen, Schuppen und Rötungen bis hin zu chronischen Hautkrankheiten. Darauf weisen der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) hin.

Private Arbeitgeber, die ihrer Hilfe etwas Gutes tun wollen, sollten milde Reinigungsmittel kaufen, die den Säureschutzmantel der Haut nur wenig belasten. Geeignete Mittel tragen oft die Bezeichnung „ph-neutral“ oder werben mit dem positiven Ergebnis einer neutralen Institution, etwa „Stiftung Warentest“.

Eine besonders nette Geste ist es, neben die Putzmittel auch eine spezielle Handpflegecreme zu stellen, die die Regeneration der Haut unterstützt.

Handschuhe gehören zur Grundausstattung

Unverzichtbar sind Haushaltshandschuhe. Sie halten vor allem Spül- oder Waschmittel und andere schwach aggressive Reinigungsmittel ab. Die dünnen „Gummihandschuhe“ ermöglichen gutes Tasten und Greifen, sollten aber nicht mit Heißem in Kontakt kommen, etwa mit Kochtöpfen oder heißen Behältern direkt aus der Mikrowelle. Eine textile Innenbeschichtung (Baumwolle) saugt Schweiß auf. Das kann Allergien vorbeugen, zum Beispiel bei empfindlicher Haut einer Latexallergie.

Hilfen in Haus und Garten sind gesetzlich unfallversichert

Haushalts- und Gartenhilfen sind gesetzlich unfallversichert. Das heißt: Passiert der Hilfe bei der Arbeit oder auf dem mit der Arbeit verbundenen Wegen ein Unfall, trägt die gesetzliche Unfallversicherung alle Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung und Rehabilitation. Eine private Unfallversicherung oder die Krankenkasse des Verunglückten ist nicht zuständig, ebenso wenig die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.

Private Arbeitgeber in Bayern mit Ausnahme der Landeshauptstadt München melden ihre Hilfe direkt beim Bayer. GUVV (www.bayerguvv.de) an, wenn die Hilfe durch einen oder mehrere Jobs mehr als 400 € pro Monat verdient. Für Münchener Arbeitgeber ist die Unfallkasse München zuständig. Liegt der Verdienst unter 400 Euro/Monat, ist die Minijobzentrale die richtige Adresse („Haushaltsscheckverfahren“, www.minijobzentrale.de).

Ein Unfall muss immer dem Bayer. GUVV gemeldet werden, auch wenn die Hilfe über die Minijobzentrale versichert ist. Wer seine Helfer nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.