Hinweis der KUVB: Im Ehrenamt kostenlos unfallversichert
Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember
Millionen Menschen engagieren sich bundesweit ehrenamtlich. Dabei übernehmen sie viele wichtige Aufgaben, ob als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Hilfeleistungsorganisation, Schülerlotsen, Wahlhelfer, Elternbeiräte, Schöffen oder Gemeinderatsmitglieder. Ohne diesen Einsatz würde unsere Gesellschaft kaum funktionieren. Gut zu wissen, dass die ehrenamtlichen Helfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Darauf weisen die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) aus Anlass des Internationalen Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember hin.
„Die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass Menschen sich ehrenamtlich engagieren. Deshalb ist es nur gerecht, wenn ehrenamtlich Tätige nach einem Unfall nicht mit den Folgen alleine dastehen, sondern genauso wie Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert sind“, erläutert Elmar Lederer, Geschäftsführer von KUVB und Bayer. LUK. Der Schutz umfasst sowohl Unfälle, die während des Ehrenamtes selbst passieren, als auch Unfälle auf den mit dem Ehrenamt verbundenen Wegen. Auch Ausbildungsveranstaltungen stehen unter Versicherungsschutz. Für die „Ehrenamtler“ selbst ist die Versicherung kostenlos, die Beiträge zahlt die öffentliche Hand.
Neben dem klassischen Ehrenamt gibt noch das sogenannte „bürgerschaftliche Engagement“. Dazu gehören die vielen engagierten Männer und Frauen, die ehrenamtlich in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Einwilligung von öffentlich-rechtlichen Institutionen tätig sind, beispielsweise bei den Tafeln vor Ort, als Lernpaten in der Kinderbetreuung, im Rahmen der Flüchtlingshilfe, bei Aufräum- oder Verschönerungsmaßnahmen ihres Ortes und an vielen anderen Stellen des öffentlichen Lebens. Auch sie sind bei Unfällen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Wer bei der Ausübung seines Ehrenamtes einen Unfall erleidet, sollte dies in der Geschäftsstelle der Einrichtung melden, für die er unentgeltlich im Einsatz ist und außerdem dem behandelnden Arzt mitteilen, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat. Denn die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung.
Welcher Unfallversicherungsträger im Versicherungsfall für die Leistungen aufkommt, richtet sich nach der Art der Aufgaben sowie nach der Organisations- bzw. Rechtsform des Unternehmens. Ist das Unternehmen oder die Einrichtung in kommunaler oder staatlicher Trägerschaft, sind in Bayern KUVB und Bayer. LUK zuständig, bei privater Trägerschaft die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Service-Center der KUVB (Tel. 089-36093-440) oder im Internet unter www.kuvb.de à Fragen & Antworten à Ehrenamt
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