Bahn-Ausbau im Raum Forchheim: Nicht alles in Butter beim Artenschutz der Bahn AG

Pressemitteilung des BUND Naturschutz

Seit 2005 baut die DB Netz die ICE-Trasse entlang der bestehenden Bahnlinie Nürnberg – Ebensfeld in Abschnitten aus (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 8.1 Nürnberg – Erfurt). Dabei werden zwei weitere Gleise auf bislang i.d.R. landwirtschaftlich genutzten Flächen, bahnbegleitenden Feldwegen und Gräben sowie Bahnböschungen angebaut. Einige Abschnitte sind bereits unter Verkehr, andere im Bau, andere noch in Planung. Im Abschnitt südlich Forchheim wird seit Anfang 2016 gebaut.

Die dort planfestgestellten Artenschutzmaßnahmen schaute sich der BUND Naturschutz genauer an. Bei einem Pressetermin bei Kersbach verdeutlichten die BN-Vertreter Kritikpunkte vor Ort.

Es ist bislang der erste Abschnitt, in dem der BUND Naturschutz detaillierter nachprüfte, ob die vorgeschriebenen Artenschutzmaßnahmen, die vor Baubeginn wirksam sein müssen (sog. CEF-Maßnahmen continuous ecological functionality-measures = Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) umgesetzt wurden und ob sie wirksam sind. Leider musste der BN für diesen Abschnitt Mängel feststellen, darunter so gravierende wie die fehlerhafte Anlage von Amphibientümpeln, die fehlerhafte Anlage von Sandlebensräumen, die verspätete Anlage erst während der Bauzeit oder die Umsetzung und gravierende Veränderung von CEF-Maßnahmen weit nach Baubeginn.

Das zuständige Eisenbahnbundesamt – im Juni 2017 mit den Ergebnissen konfrontiert – behauptet, die Maßnahmen seien alle korrekt umgesetzt, geht aber auf die detaillierten Kritikpunkte nicht ein.

„Die Bahnböschungen und begleitenden Gräben und Kleingewässer der seit mindestens 125 Jahren mit zwei Gleisen bestehenden Bahnstrecke sind natürlich ein Eldorado vieler geschützter und streng geschützter Arten gewesen, darunter der seltene Neuntöter, etliche Fledermausarten, die Zauneidechse oder die Kreuzkröte. Im Vergleich zur intensiven Landwirtschaft konnten sie sich hier noch halten. Leider sind sie mit der Baumaßnahme zum Teil erloschen, obwohl die DB Netz die klare Auflage hatte, noch vor Baubeginn für den Schutz und den Erhalt der Populationen zu sorgen. Das hat offenbar nicht geklappt“, so Ulrich Buchholz, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Forchheim.

„Wo wir genauer hinschauen zeigt sich, dass da vieles im Argen liegt. Im Abschnitt Forchheim haben wir dokumentiert, dass mindestens zehn Amphibienschutztümpel statt 100 – 200 m2 weniger als ein Zehntel der Fläche haben. Die europäisch geschützten Zielarten wie die Kreuzkröte, Knoblauchkröte oder Laubfrosch sind aber nicht da. Das zeigen sogar die Monitoringberichte der von der Bahn AG beauftragten Firma. Auch bei den Reptilien ist das so. Es sind zwar Stein- und Wurzelhaufen errichtet worden, die Zauneidechse ist aber weg“, so Ole Draeger, der seit 2015 die Baustelle fast wöchentlich auf seinen Radtouren beobachtet und dokumentiert.

Die im Planfeststellungsbeschluss geforderten Monitoringberichte zum Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahme liegen entweder gar nicht vor (Biber,Fledermäuse) oder sie bleiben eine Aussage über die Wirksamkeit schuldig wie bei Brutvögeln, Amphibien und Reptilien.

„Wir begrüßen natürlich den Ausbau der Bestandsstrecke durch die Bahn. Was uns allerdings richtig ärgert ist das Auseinanderklaffen der offiziellen Propaganda der Bahn AG zu den angeblich tollen Leistungen beim Artenschutz und der Realität, wo der Artenschwund munter weitergeht“, so Tom Konopka, Regionalreferent beim BN.

„Nach Recht und Gesetz müsste der Bau unterbrochen werden, da der Artenerhalt und die erfolgreiche Umsiedelung vor Beginn der Baumaßnahmen zwingende Grundlage der Baugenehmigung sind. Das ist nicht anders zu bewerten als der Brandschutz beim Flughafen Berlin-Brandenburg. Wir rechnen aber nicht ernsthaft damit, dass hier rechtskonform vorgegangen wird. Es ist ein Paradebeispiel dafür, dass solche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen nicht so einfach funktionieren. Das Eisenbahnbundesamt steht hier noch in der Verantwortung und kommt ihr nicht nach“, so Konopka.

Der BN fordert das Eisenbahnbundesamt (EBA) mit Sitz in Nürnberg auf, die Missstände zu beheben und für einen ordentlichen, d.h. auch funktionierenden Artenschutz gemäß der Baugenehmigung zu sorgen. Derzeit führt das Verfahren in großen Teilen nur zu einem Schein-Ausgleich auf dem Papier.

Bei den das Eisenbahnbundesamt beratenden Naturschutzbehörden der Regierung von Oberfranken und des Landkreises Forchheim sollte die Erkenntnis reifen, dass man bei künftigen Planfeststellungsverfahren den Artenschutz konsequenter durchsetzen muss.

Hintergrund

Artenschwund

Rote Liste der Tierarten Bayerns: 50% bedroht, (darunter 70% Reptilien, 63% Amphibien, 61% Heuschrecken, 60% Tagfalter, 58% Fische). Mittlerweile sind Allerweltsvögel wie die Feldlerche gefährdet.

Rote Liste der Pflanzenarten Bayerns: 43% bedroht.
Ca. 1.000 Arten (915 Tier-, 78 Pflanzenarten) sind in Bayern bereits ausgestorben. Seit 2004 sind 7 weitere Pflanzenarten in Bayern ausgestorben.

Soeben wurde aus Untersuchungen in NRW bekannt, dass in den letzten 30 Jahren 75% der Insektenbiomasse verlorenging.

Ausbaustrecke

Der Abschnitt Forchheim der Ausbaustrecke reicht von Eggolsheim-Süd bis Forchheim und ist 13,6 km lang (Abschnitt 18/19). Der Anbau der zwei ICE-Trassengleise wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 22.1.16 genehmigt, der Bau begann im Januar 2016 und ist noch im Gange.

Auflagen zum Artenschutz

Als Auflage sind im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes neben Ausgleichsmaßnahmen, die parallel zum Bau errichtet werden können auch sog. CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures = Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) festgesetzt. Das EBA ist laut Gesetz Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und damit auch die zuständige Behörde für die Umsetzung und Kontrolle der CEF-Maßnahmen und von Schutzmaßnahmen bei Baustellen der Bahn.

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung, § 44 Abs. 5 i.V.m. § 15). Vor einem Eingriff sollen Maßnahmen ohne zeitliche Lücke für geschützte Arten gewährleistet werden. Es handelt sich dabei um zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die per Monitoring zu kontrollieren sind.

Dies betrifft im Abschnitt Forchheim:

72.820 m2 Ausweichstrukturen für bodenbrütende Feldvögel (CEF1) in den Gemarkungen Poxdorf, Kersbach und Forchheim in günstiger Entfernung zur Bauzone (ca. 200 m) vor Freimachung des Baufeldes bis ein Jahr nach Bauabschluss. Jährlich im Herbst sollen die Äcker gepflügt und dann nicht weiter bestellt werden. Damit Bruterfolg („wie z.B. Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel“; Planfeststellungsunterlage) sichergestellt werden kann ist temporär gegen Hunde und Füchse zu zäunen. Jährliche Monitoringberichte sind vorgeschrieben.

18.503 m2 bzw. 30 sandige Laichgewässer a 100 – 200 m2 mit flachen Ufern als Ausweichstrukturen für Amphibien (CEF2) in den Gemarkungen Kersbach, Poxdorf, Forchheim, Eggolsheim. Fünf Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege mit Entkrautungen, Erhalt sandiger Offenbodenbereichen, Mahd im weiteren Uferbereich, teilweiser Gehölzrückschnitt. Jährliche Monitoringberichte sind vorgeschrieben.

17.498 m2 bzw. 30 Reptilien-Winterquartiere und Sonnenplätze mit 25 m2 Grundfläche, Höhe mind. 1 m aus Stein-, Totholz-, Sand- und Rohbodenmaterial, Magerrasen (25 m2) mit kleinen Mulden (12 m2), punktuelle Pflanzung von Sträuchern, Nutzung autochthones Saatgut, zur Neuanlage und Optimierung von Lebensräumen für die Zauneidechse und „z.B. die Schlingnatter“ in den Gemarkungen Poxdorf, Forchheim, Eggolsheim. Drei Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Nach Einstellung der Zielart Zauneidechse gilt das Entwicklungsziel als erreicht. Unterhaltungspflege acht Jahre. Jährliche Monitoringberichte während der Bauzeit und fünf Jahre danach.

4.915 m2 bzw. 3 Reptilien-Winterquartiere und Sonnenplätze mit 25 m2 Grundfläche, Höhe mind. 1 m aus Stein-, Totholz-, Sand- und Rohbodenmaterial, ca. 80 m2 Sandflächen, kleine Wälle/Hügel zur Neuanlage und Optimierung von Lebensräumen für die Zauneidechse und Schlingnatter (CEF3.1a) in der Gemarkung Kersbach auf der Ausgleichsfläche für das Gewerbegebiet „Sandäcker“. Drei Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, 25 Jahre Unterhaltungspflege. Jährliche Monitoringberichte während Bauzeit und fünf Jahre danach. Die Wirksamkeit der Maßnahme muss bei Baubeginn gegeben sein.

1.371 m2 bzw. 2 Reptilien-Winterquartiere und Sonnenplätze mit 25 m2 Grundfläche, Höhe mind. 1 m aus Stein-, Totholz-, Sand- und Rohbodenmaterial, flächiger Austausch des Bodens mind. 30 cm tief durch Sand, Begrenzungswall, Magerrasenansaat zur Neuanlage und Optimierung von Lebensräumen für die Zauneidechse und Schlingnatter (CEF3.1b) in der Gemarkung Forchheim. Drei Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. 25 Jahre Unterhaltungspflege. Jährliche Monitoringberichte während Bauzeit und fünf Jahre danach. Die Wirksamkeit der Maßnahme muss bei Baubeginn gegeben sein.

Anbringen von 96 Fledermauskästen (CEF4.1-4.6) zur Schaffung von Ausweichunterkünften in den Gemarkungen Kersbach und Forchheim. Fünf Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. 25 Jahre Unterhaltungspflege. Jährliche Monitoringberichte während Bauzeit und fünf Jahre danach. Die Wirksamkeit der Maßnahme muss bei Baubeginn gegeben sein. Stellen sich Fledermäuse nicht ein sind nach zwei Jahren nachsteuernde Maßnahmen verpflichtend. Jährliche Monitoring Berichte sind verpflichten. Die Fledermauskästen sind teilweise nur 30-40 m von den Gleisen entfernt. Gefahr der Kollision von Fledermäusen mit dem Zug.

Weiterhin sind die folgenden Maßnahmen laut Planfeststellungsbeschluss vorgeschrieben und artenschutzrechtlich relevant:

  • S1 Bauzeitlicher Schutzzäune / Einzelbaumschutz
  • S2 Schutzzaun Amphibien und Reptilien
  • V2 Maßnahmen zur Vermeidung der Ansiedelung von Bibern
  • V3 Sicherstellung der Durchquerungsmöglichkeit von Durchlässen für Biber und jährliches Monitoring von Bibern
  • Baufeldfreimachung und Brutvögel
  • Baufeldfreimachung Amphibienbiotop
  • V5 Prüfung der Einzelbäume auf Fledermausquartiere

BN-Überprüfung

Im Bauabschnitt Forchheim hat der BN genauer nachgesehen und kommt nach fast zwei Jahren Beobachtung durch Ole Draeger zu dem Ergebnis, dass etliche Maßnahmen zu spät und andere falsch angelegt wurden und das Ziel, die gesetzlich geschützten Arten zu erhalten nicht erreicht wird. Es konnten nicht alle Maßnahmen im Detail geprüft werden, das Ergebnis ist aber eindeutig (Ergebnisse im Schreiben an das EBA vom 13.06.17).

  • Es fehlen teilweise die verpflichtenden jährlichen Monitoringberichte zum Nachweis der Wirksamkeit und Nachsteuerung der Maßnahmen. Die vorliegenden Berichte bleiben den Beweis der Wirksamkeit schuldig.
  • Die Wasserflächen für Amphibien weichen sehr deutlich von den im Planfeststellungsbeschluss vorgegebenen Flächen nach unten ab.
  • Flächen für Reptilien weisen teilweise hohen Bewuchs und keine sandigen Böden auf. Sie sind deshalb ungeeignet.
  • Teilweise wurden die Maßnahmen zu spät angelegt, um vor Baubeginn wirksam zu sein.
  • Teilweise wurden die Maßnahmen während der Bauphase noch stark verändert(umgesetzt).

Damit liegt ein Versagen von Behörden (EBA) und des DB-Umweltbeauftragten und der ökologischen Baubegleitung im Projekt vor.

Neben den Mängeln bei den CEF-Maßnahmen wurden weitere Mängel im Abschnitt südlich Forchheim festgestellt: Ungenügende Information durch DB und Behörden, vernachlässigter Trinkwasserschutz, wilde und nicht gesicherte Baustellenflächen, wobei die DB-Baustellenflächen auf Ausgleichsflächen der Gemeinde Kersbach liegen.

Eigenwerbung der Bahn AG

Die Bahn AG schreibt zum Eingriff an der Trasse im Abschnitt Forchheim: „Durch den Bau einer Bahntrasse sind Eingriffe in Natur und Landschaft zwar unvermeidlich, sie können aber gemindert oder ausgeglichen werden. Wenn Verluste an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen nicht vor Ort zu kompensieren sind, werden sie an anderer Stelle gleichwertig ersetzt. … Die Beeinträchtigungen summieren sich im Planungsabschnitt auf eine Fläche von rund 56 Hektar, die auf einer Fläche von rund 59 Hektar ausgeglichen werden. Vor dem Streckenausbau werden Maßnahmen zum Artenschutz durchgeführt. Unter anderem erhält die Zauneidechse neue Lebensräume, für Amphibien werden neue Laichgebiete geschaffen. Bäume werden vor einer Rodung einzeln untersucht, ob sie von Fledermäusen bewohnt werden. Im Einzelfall können Baumteile mit Quartieren an geeignete Stellen umgesiedelt werden. Des Weiteren wird die Trasse begrünt. Die Bahn bringt zur Minderung von Fremdflächenbedarf bereits erworbene Flächen in das Ausgleichskonzept ein.“ (http://www.vde8.de/PFA-18-19-Forchheim——_site.site..ls_dir._nav.53_likecms.html)

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Trassenplanung bei Fürth

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.11.2017 die bisherige Planung der Bahn für eine neue S-Bahn-Trasse durchs Knoblauchsland im Fürther Norden für rechtswidrig erklärt. Wie die Stadt Fürth und eine Reihe von Landwirten hatte auch der BUND Naturschutz Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum S-Bahn-Verschwenk durchs Knoblauchsland im Fürther Norden beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Die Klage richtete sich auch gegen fehlerhafte Berücksichtigung der Artenschutzbelange in der DB-Planung und der EBA-Genehmigung.