Bayreuther Sanierungsgebiet „Innenstadt Ost“ soll erweitert werden
Unterlagen für vorbereitende Untersuchungen liegen ab 13. November im Planungsamt aus
Im Stadtplanungsamt Bayreuth liegen ab Montag, 13. November, Planunterlagen für vorbereitende Untersuchungen für eine Erweiterung des Sanierungsgebietes Innenstadt Ost (Sanierungsgebiet H) aus. Die Unterlagen können im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen auf Wunsch montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Erläuterungen zur Verfügung.
Das Sanierungsgebiet Innenstadt Ost wurde vom Stadtrat Bayreuth im Oktober 2010 auf der Basis vorbereitender Untersuchungen aus den Jahren 2009/2010 förmlich festgelegt und in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Zentren“ aufgenommen. Die aktuell laufende Sanierung des Markgräflichen Opernhauses mit Redoutenhaus und diverse andere Maßnahmen, wie beispielsweise die Neugestaltung der Synagoge einschließlich der Einrichtung eines jüdischen Kultus- und Kulturzentrums, die Eröffnung der Stadtbibliothek mit Volkshochschule im RW21 und der Umzug des Iwalewa-Hauses führen zu veränderten Rahmenbedingungen, die über das bestehende Sanierungsgebiet hinausstrahlen. Eine Bestandsanalyse zeigt, dass sich die städtebaulichen Missstände auch außerhalb des Sanierungsgebiets fortführen und im direkten baulichen und funktionalen Zusammenhang mit dem bisherigen Sanierungsgebiet Innenstadt Ost stehen.
Daher hat der Stadtrat im Juli dieses Jahres beschlossen, vorbereitende Untersuchungen für eine östliche Erweiterung des Sanierungsgebietes durchzuführen. Der Untersuchungsbereich mit einer Fläche von etwa 11,8 Hektar beinhaltet das Quartier zwischen Josephsplatz, Hohenzollernring und Richard-Wagner-Museum.
Die vorbereitenden Untersuchungen sollen Fakten über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge erbringen. Hierfür wurde das in Bayreuth schon tätige Ingenieurbüro Planersocietät aus Dortmund beauftragt.
Das Stadtbaureferat weist darauf hin, dass die Eigentümer, Mieter oder Pächter verpflichtet sind, Auskunft über Sachverhalte zu geben, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des fraglichen Gebiets erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden.
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