Stadtwerke Bamberg informieren weiter transparent zu den Entwicklungen am Sonderlandeplatz

Am gestrigen Montagnachmittag hat Staatsminister Marcel Huber einen Vorschlag der bayerischen Staatsregierung vorgestellt, der den Werkflugverkehr mit Geschäftsflugzeugen in Oberfranken dauerhaft sichern soll. Demnach soll der Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau nach neuen luftfahrtrechtlichen Bestimmungen für den Instrumentenflugverkehr von Flugzeugen und Helikoptern ertüchtigt werden.
Von den luftfahrtrechtlichen Änderungen sind alle Verkehrs- und Sonderlandeplätze in Deutschland betroffen. Die Firma Brose als einer der Hauptnutzer des Sonderlandeplatzes hat den Stadtwerken vor wenigen Wochen mitgeteilt, dass nach Informationen des Luftamtes Nordbayern aufgrund einer geänderten Rechtslage die Einrichtung von Instrumentenflugverfahren für Flächenflugzeuge am Sonderlandeplatz Breitenau möglich scheint. Das werde, so Brose, gegenwärtig vom Luftamt Nordbayern geprüft.

Die Stadtwerke Bamberg haben unverzüglich damit begonnen, alle Informationen und Fakten zu der neuen Gesetzeslage und zu dem gestern vorgestellten Vorschlag der bayerischen Staatsregierung zu sammeln. Sobald detaillierte Fakten zum Antragsverfahren, zu infrastrukturellen Vorgaben und zum weiteren Zeitplan vorliegen, werden die Stadtwerke – wie in der Vergangenheit auch – hierüber die Anwohner und die angrenzenden Gemeinden transparent informieren.

Mit 105 Starts- und Landungen machte der Werkverkehr im Jahr 2016 nur einen sehr kleinen Teil der insgesamt über 6.000 Flugbewegungen am Bamberger Sonderlandeplatz aus. Die Zahlen lagen auf dem Niveau der Vorjahre: 2012 wurden 103 Werkflugbewegungen verzeichnet, 2013 (aufgrund der Bauarbeiten an der Start- und Landebahn) 83 Starts- und Landungen von Werksmaschinen. 2014 lag die Zahl bei 113, 2015 bei 115. Bei der angedachten Einführung von Instrumentenflugverfahren für Flächenflugzeuge geht es nach Aussagen der Firma Brose in erster Linie um die Erhöhung der Flugsicherheit und die bessere Planbarkeit von Flügen am Standort Bamberg. Wenn es am Sonderlandeplatz zu einer Genehmigung für den Instrumentenflug für Flugzeuge käme, wäre damit keine Änderung der Flugzeiten, insbesondere des bestehenden Nachtflugverbots, verbunden.

Am Sonderlandeplatz Bamberg dürfen Motorflugzeuge und Hubschrauber bis 10 Tonnen Höchstabflugmasse starten und landen. Bereits im Winter 2015/2016 hatten die Stadtwerke Bamberg beim Luftamt Nordbayern die luftfahrtrechtliche Genehmigung des Instrumentenflugs für Helikopter beantragt. Ziel war es, die Flugsicherheit und die Planbarkeit von Helikopterflügen zu erhöhen. Die Stadtwerke gehen aktuell davon aus, dass dieses Genehmigungsverfahren weitergeführt wird.