SPD beantragt Wiedereinführung von gestaffelten Verlängerungszeiten auf Bamberger Friedhöfen

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt bei der Stadt Bamberg, dass Verlängerungen von Gräbern wieder gestaffelt, also auch für kürzere Zeiträume möglich werden.

„Seit Änderung der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung eines Grabes auf den Bamberger Friedhöfen nur noch um die gesamte Nutzungszeit von mindestens 12 Jahren möglich“, kritisiert Ingeborg Eichhorn, SPD Stadträtin. Je nachdem welcher Friedhof betroffen ist, kann ein Grab nur um 12 Jahre (Hauptfriedhof), 15 Jahre (Gaustadt), 20 Jahre (Wildensorg) oder 30 Jahre (Bug) nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert werden. „Dies ist vor allem für viele ältere Menschen ein zu langer Zeitraum und lässt viele zögern, Gräber zu erhalten“, so Karin Gottschall, SPD Stadträtin. Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt deshalb, dass Verlängerungen von Grabstellen wieder gestaffelt nach Jahren möglich sein sollen. Dies war bis 2016 möglich und soll wiedereingeführt werden, so dass folgenden Staffelungen gelten: Hauptfriedhof (3 Jahre / 6 Jahre / 12 Jahre), Gaustadt (5 Jahre / 10 Jahre / 15 Jahre), Wildensorg (5 Jahre / 10 Jahre / 20 Jahre) und in Bug (5 Jahre / 10 Jahre / 30 Jahre). „Dies soll insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger eine Erleichterung bringen und die Entscheidung, Gräber von Angehörigen zu verlängern unterstützen“, so Eichhorn.