Landratsamt Bamberg: Bekämpfung von Rinderkrankheiten wird Pflicht
Bundesweit sind derzeit zwischen 60 % und 80 % aller Rinderherden mit der Rinderkrankheit Bovine Virus Diarrhoe (BVD) / Mucosal Disease (MD) infiziert. Eine Infektion mit dem BVD-Virus führt zu erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Verlusten in den landwirtschaftlichen Betrieben.
Deshalb wird das bisherige freiwillige Bekämpfungsverfahren gegen diese Viruserkrankung in Bayern zum 1. Januar 2011 durch ein bundesweites Pflichtverfahren abgelöst. Im Mittelpunkt der Bekämpfung stehen die permanent mit dem BVD-Virus infizierten Rinder, die lebenslang große Virusmengen ausscheiden und eine ständige Ansteckungsgefahr darstellen. Es gilt also, diese dauerhaft infizierten Virusträger in der Rinderpopulation zu finden und herauszunehmen.
Deshalb müssen gemäß der neuen BVD-Verordnung alle ab dem 1. Januar 2011 geborenen Kälber bis spätestens zum sechsten Lebensmonat virologisch untersucht werden. Außerdem dürfen Rinder künftig grundsätzlich nur noch aus einem Bestand in einen anderen Stall verbracht werden, wenn die Tiere vorher auf das BVD-Virus untersucht wurden und ein negatives virologisches Untersuchungsergebnis vorliegt. Diese Untersuchungspflicht gilt auch für Rinder, die aus anderen Staaten nach Deutschland verbracht werden. Eine Ausnahme von der Untersuchungspflicht besteht nur für Rinder, die am 1. Januar 2011 älter als sechs Monate sind, ausschließlich in Stallhaltung gemästet werden und von dort direkt zum Schlachten gehen. Diese Ausnahme muss vom Landratsamt Bamberg als zuständige Behörde genehmigt werden.
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