Stehtribüne des Bayreuther Stadions bleibt nutzbar

Stadionumbau: Beim Ortstermin einigen sich die Verantwortlichen von Stadt, SpVgg Bayreuth und Polizei auf die nächsten Schritte

Die Stadt Bayreuth wird den Beginn der Bauarbeiten an der Gegengeraden des Hans-Walter-Wild-Stadions um einige Tage verschieben, so dass das am 19. August anstehende, publikumsintensive Heimspiel der Spielvereinigung Bayreuth gegen den FC Schweinfurt 05 ohne Beeinträchtigungen insbesondere im Hinblick auf die Stehtribüne stattfinden kann.

Dies ist das einvernehmliche Ergebnis eines Ortstermins im Stadion, an dem Stadtdirektor Ulrich Pfeifer, Baureferentin Urte Kelm sowie weitere Vertreter der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der SpVgg Bayreuth Dr. Mathias Fleischmann, SpVgg-Geschäftsführer Jörg Neukam und die Polizei-Inspektion Bayreuth-Stadt teilgenommen haben.

Wie bereits berichtet, muss im Vorgriff auf den Bau einer neuen Tribüne an der Gegengeraden des Stadions der aus den 1950er Jahren stammende, stark überlastete Mischwasserkanal aus dem Baufeld der neu zu errichtenden Tribüne verlegt werden. Für die weitere Baumaßnahme einer überdachten Tribüne werden außerdem Ver- und Entsorgungsleitungen notwendig. Die Einrichtung der Baustelle wird von der Stadt im Einvernehmen mit den Vereinsverantwortlichen und der Polizei auf den 21. August verschoben, so dass die Gegengerade beim Heimspiel gegen Schweinfurt den Fans uneingeschränkt zur Verfügung steht.

So der Ferienausschuss in seiner kommenden Sitzung am 15. August zustimmt, kann im Anschluss an das Spiel mit den Vorbereitungsmaßnahmen zum Abbruch des oberen Stehtribünenbereichs begonnen werden. Die anschließenden Erd- und Kanalarbeiten sollen bis Ende Oktober abgeschlossen sein. Beim Ortstermin im Stadion einigten sich Stadt und Vereinsführung darauf, dass diese Stehtribüne an der Gegengeraden in eingeschränktem Umfang während der Bauzeit den Fans zur Verfügung steht. Die unteren Ränge, konkret die Ränge unterhalb des oberen sogenannten „Wellenbrechers“, können weiterhin genutzt werden, sie werden durch einen Schutz- beziehungsweise Bauzaun vom Baustellenbereich abgegrenzt und entsprechend gesichert.