IHK Oberfranken: „Bundesverfassungsgericht stärkt Selbstverwaltung der Wirtschaft“

„Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ urteilt das Bundesverfassungsgericht. Mit diesem Beschluss stärkt das Gericht erneut die wirtschaftliche Selbstverwaltung in Deutschland und sichert so dauerhaft die Möglichkeit, dass sich Unternehmen regional, bundesweit und europäisch in allen Fragen der Wirtschaft angemessen einbringen können.

„Besonders freut mich, dass mit der Entscheidung das ehrenamtliche Engagement von mehr als 200.000 Unternehmern auch formal vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird. Diese europaweit einzigartige Struktur erfährt damit eine wichtige Bestätigung“, so Sonja Weigand, Präsidentin der IHK für Oberfranken Bayreuth. „Alleine bei unserer IHK engagieren sich rund 3.000 Unternehmer und Fachleute aus den Unternehmen in Prüfungsausschüssen sowie in der Vollversammlung, den IHK-Gremien und IHK-Fachausschüssen.“

Der Auftrag an die IHK, das Gesamtinteresse der Wirtschaft wahrzunehmen, die gewerbliche Wirtschaft zu fördern und öffentliche Aufgaben zu übernehmen, rechtfertigt die gesetzliche Mitgliedschaft, so das Bundesverfassungsgericht.

Gesetzliche Mitgliedschaft, um Interessen der Wirtschaft zu Gehör zu bringen

Weigand: „Nur die gesetzliche Mitgliedschaft garantiert, dass über die IHKs alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen können und diese fachkundig vertreten werden. Dies bestätigt das Bundesverfassungsgericht in seiner heutigen Entscheidung.

Die gesetzliche Mitgliedschaft einschließlich der daran gebundenen Beitragspflicht ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts geeignet, dieses legitime Ziel zu erreichen, betont Weigand. Die Beiträge belasten die Betroffenen nach Wertung des Gerichts nicht übermäßig. Auch sind die IHKs, einschließlich der Wahlen zu den Vollversammlungen, demokratisch legitimiert.

Der europäische Einigungsprozess und die Globalisierung wecken hieran keinen Zweifel. Die gesetzliche Mitgliedschaft ist nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern die örtliche Verankerung gebunden: Folglich werden auch europäische Unternehmen in Deutschland durch die IHKs vertreten.