Landratsamt Bamberg: „Bei Wahlwerbung die Sicherheit nicht vergessen“

Der Wahlkampf für die Bundestagswahlen am 24. September geht nun bald in die „heiße Phase“. Zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer leisten mit dem Aufstellen von Wahlplakaten einen wichtigen Dienst für die Meinungsbildung. Leider werden aber im „Wahlkampf um die besten Plakatplätze“ oft unbewusst Fehler gemacht, die gefährliche Verkehrssituationen heraufbeschwören können. Das Landratsamt Bamberg sowie die Polizeiinspektion Bamberg-Land bitten daher dringend alle Wahlhelfer um Beherzigung der folgenden Hinweise:

Die Aufstellung von Wahlplakaten darf erst sechs Wochen vor der Wahl erfolgen. Auch darf Wahlwerbung nur innerorts angebracht werden und nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen dürfen durch Wahlwerbung nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden. Ampeln, Ortsschilder und Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben, sind für das Anbringen von Wahlwerbung tabu. Hier könnten Plakate den Fahrzeugführer ablenken, so dass er die Verkehrseinrichtungen bzw. -zeichen nicht erkennt. Auch bei Fußgängerüberwegen und Querungshilfen mit Mittelinseln darf keinerlei Wahlwerbung angebracht werden, denn hier besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch angebrachte Werbetafeln verdeckt und diese dann beim Überqueren der Fahrbahn von Autofahrern zu spät erkannt werden.