ZBFS Bayreuth: Ab 1. Juli 2017 – Blindengeld in Bayern steigt um elf Euro

Das bayerische Blindengeld steigt zum 1. Juli 2017 von bisher monatlich 579 Euro auf 590 Euro. Die Erhöhung der Leistung um elf Euro folgt der jährlichen Rentenanpassung. Analog erhöht sich das Taubblindengeld – die doppelte Blindengeldleistung – um 22 Euro auf 1.180 Euro. Zuständig für die Auszahlung des Blindengeldes ist in Bayern die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

„Das Bayerische Blindengeldgesetz passt optimal zum Auftrag des ZBFS. Unser Ziel ist, die Chancen behinderter Menschen zu verbessern. Das Blindengeld ist daher für die Teilhabe blinder Menschen in unserer Gesellschaft ein wichtiger Mosaikstein“, betont ZBFS-Präsident, Dr. Norbert Kollmer.

Rund 13.400 Menschen erhalten derzeit in Bayern Blindengeld. Im Jahr 2016 hat der Freistaat Bayern insgesamt etwa 80,3 Millionen Euro ausbezahlt.

„Wichtig zu wissen ist: Das Blindengeld gibt es unabhängig vom Einkommen des Antragstellers oder der Antragstellerin. Es ist ein Ausgleich für den Mehraufwand, den blinde Menschen bei der Bewältigung des Alltags haben“, sagt der Leiter der Abteilung Soziale Entschädigung und Stiftungen im ZBFS, Thomas Kerner.

Mehr Informationen zum Blindengeld erhalten Sie unter www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/blindengeld