Offener Brief: „Ruhestörung durch Bahnarbeiten in Forchheim“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrter Herr Landrat!
Als einer der Hauptbetroffenen der derzeitigen und zukünftigen Lärmbelastungen durch die Bahn, habe ich mich intensiv mit den Planungen befasst, die den Forchheimer Norden betreffen. Dabei geht es mir nicht nur um meine persönliche Lage. Als Sprecher einer Bürgerinitiative geht es mir um das Wohl unseres ganzen Viertels.
Beim Studium der vorliegenden Unterlagen der Bahn ist mir aufgefallen, dass für das Obergeschoss der Adalbert-Stifter-Schule (AST) ein Lärmwert von 73 dB prognostiziert wird. Bei diesem Wert ist ein Unterricht nicht möglich. Für Schulen ist ein Wert von 57 dB am Tag vorgeschrieben. Wie ist so eine krasse Abweichung zu erklären? Ist in Fülle von Unterlagen, Tabellen und Informationen diese unhaltbare Planung übersehen worden?
Sind die Ämter, vielleicht die Bahn selbst, die Bürger sowieso von der Komplexität der Probleme überfordert?
Am 28.Januar 2014 haben 20 Stadt- und Kreisräte auf Einladung der Bürgerinitiative (Bericht FT 29.01.2014) die AST während der Unterrichtszeit besucht. Martin Horn, der Konrektor der Schule sagte wörtlich :“Wenn ein Güterzug vorbeifährt wird der Unterricht für 40 Sekunden unterbrochen“ und stellt weiter fest, dass man mit diesen Störungen leben müsse. Die Besucher hatten noch das „Glück“, eine solche Störung live zu erleben. Das erstaunliche an dieser Situation war, das der Lärmpegel im Klassenzimmer trotz einer etwa vor 10 Jahren errichtet Lärmschutzwand so hoch war.
Als im Jahr 2001 die Beschwerden über Bahnlärm in den Schulen im Norden zunahmen, setzten sich die Bahn, die Stadt und der Landkreis zusammen um das Problem zu lösen. Es entstand die Vereinbarung 18/11 DB zwischen der Bahn, dem Landkreis und der Stadt unter Federführung des Landkreises, von Landrat Glauber am 24.08.2001 unterschrieben. Die Bahn verpflichtete sich die voraussichtlichen Kosten für 807 000 DM zu übernehmen.
Die Lärmschutzwand wurde gebaut, doch war der Erfolg offensichtlich nicht zufriedenstellend. Es waren auch keine Belege für eine amtliche Kontrolle zu finden, ob diese Lärmschutzwand, den Lärm auf die vorgeschriebenen 57 dB herabgesetzt haben könnte.
Und genau diese, erwiesener Maßen unzulängliche Lärmschutzwand, wollte die Bahn weiter verwenden, um den erhöhten Anforderungen des Bahnlärms einer Magistrale gerecht zu werden. Durch den Bau des Bahnhaltes Nord fällt jetzt diese Wand. Aber die Tatsache, dass ihr Halt vorgesehen war, zeigt die Unzulänglichkeiten in den Planungen der Bahn ebenso, wie die ungesetzlichen 73 dB für Teile der AST, die in Kürze einfach so umgesetzt werden, wenn sich Bahn und Behörden nicht aufraffen, diesen Missstand zu bereinigen.
Es hilft allen Beteiligten wenn dies umgehend geschieht.
Wir möchten anfragen ob sich bezüglich der von uns geforderten Weiterung des Zu- und Abgangs für den S Bahn Halt Forchheim Nord neue Aspekte ergeben haben. Ihre Nachverhandlungen für Kersbach und positive Meldungen von Nachverhandlungen in Kemmern sollten Sie auch für weitere Gespräche mit der Bahn und dem Staat für den S Bahn Halt Forchheim Nord ermutigen.
Mit hoffnungsvollen Grüßen
Otwin Schneider
Eduard Nöth
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