MdB Silberhorn: "Feuerwehrführerschein ab 2011 bis 7,5 t"

Der sogenannte „Feuerwehrführerschein“ soll 2011 für Fahrzeuge bis zu 7,5 t gelten. Wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Silberhorn mitteilt, soll das Straßenverkehrsgesetz im Frühjahr entsprechend geändert werden.

Bislang dürfen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B führen. Erst im Sommer 2009 war die Grenze von 3,5 auf 4,75 t heraufgesetzt worden. „Das ist zwar eine Erleichterung, aber nicht ausreichend gewesen, wie mir die Rückmeldungen aus vielen Feuerwehren und Rettungsdiensten bestätigen“, so Silberhorn. Mehr sei damals jedoch nicht erreichbar gewesen.

Nach dem Regierungswechsel habe sich die CSU-Landesgruppe im Bundestag daher erneut des Themas angenommen. Die Neuregelung soll nun für alle Einheiten des Katastrophenschutzes gelten. Voraussetzung für die Fahrberechtigung sei, dass die Inhaber seit mindestens zwei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 t ausgebildet worden sind und ihre Befähigung in einer praktischen Prüfung nachgewiesen haben.

MdB  Silberhorn wertet diese Gesetzesinitiative als einen „Durchbruch für die vielen Ehrenamtlichen“. Ihr Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdiensten, technischen Hilfsdiensten und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes werde spürbar erleichtert.