Landratsamt Bamberg: Frühjahrsblüher bitte nicht pflücken oder ausgraben!

Küchenschelle. Foto: LRA Bamberg
Küchenschelle. Foto: LRA Bamberg

Mit steigenden Temperaturen kehren nun auch die Blumen wieder in unsere Landschaften zurück. Vor allem in den feuchten Buchen- und Mischwäldern der Region sprießen nun allerorten die Frühjahrsblüher aus dem Boden und bilden teilweise ausgedehnte Teppiche. Lerchensporn, Buschwindröschen, Scharbockskraut und Co. nutzen die kurze Zeit des Jahres mit Licht am Waldboden und angenehmen Temperaturen, um in Windeseile ihren Lebenszyklus zu durchlaufen. Sobald sich das Blätterdach über ihnen schließt, beginnen die Frühlingsboten zu welken und schon bald ist von ihnen nichts mehr zu sehen. Unterirdisch jedoch wird die wertvolle Energie in Zwiebeln oder Rhizomen gespeichert und sobald im kommenden Jahr die Sonne es zulässt, schieben die Pflanzen neue Blätter und Blüten an die Oberfläche.

Zwar ist es nach dem Naturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt, sich einen kleinen Handstrauß zu pflücken, wie die Fachleute der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bamberg erläutern. Ausgraben und die ganze Pflanze mitnehmen ist hingegen verboten. Doch so sehr die farbigen Blüten die Frühlingslandschaft bereichern, so kurzlebig sind die Frühjahrsblüher meist in der Vase. Hinzu kommt, dass nicht wenige gerade der frühblühenden Arten einem besonderen Schutz unterliegen und daher abweichend vom Grundsatz gar nicht gepflückt werden dürfen. Zu diesen besonders geschützten Arten gehören die Küchenschellen, Märzenbecher, Leberblümchen oder die Schlüsselblumen. Die Experten der Naturschutzbehörde empfehlen Naturliebhabern daher die Frühjahrsblüher grundsätzlich nicht zu pflücken. Wer wissen will, welche Arten besonders geschützt sind, kann sich auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de darüber informieren. Das Sammeln größerer Mengen, beispielsweise von Bärlauch bedarf der Zustimmung des Eigentümers und ist darüber hinaus in jedem Fall genehmigungspflichtig.