„Die CSU hat die Hauptsache nicht begriffen: Worum es beim ALDI/ REWE-Projekt tatsächlich geht“
Die CSU bezieht sich auf überholte Daten. Das alte CIMA-Gutachten stammt von 2013 (Daten von 2012). ISEK benützte entgegen der Vermutung von R. Schmeußer keine eigenen Erhebungen, sondern arbeitete auf der Grundlage der alten CIMA-Daten. Auch die Stellungnahme zu EDEKA Weilersbach greift darauf zurück.
Seitdem hat sich die Situation verändert: Veränderte Kaufkraft und Kaufbereitschaft; Neubau bzw. Erweiterung in Weilersbach, Gößweinstein! Dem trägt das neue CIMA-Gutachten Rechnung. Warum soll man neue Erkenntnisse ignorieren und alte Daten weiter bemühen?
Beim ALDI/ REWE-Projekt am Oberen Tor entsteht kein „weiterer Vollsortimenter“ im Sinn des CIMA-Gutachtens von 2013 oder der ISEK-Feststellungen von 2016. Vielmehr wird eine neue Struktur geschaffen, die als positiv für die Attraktivität der Innenstadt zu werten ist.
Es wird nur einen Vollsortimenter am Ort geben, und zwar am Oberen Tor. Am Kirchenplatz verbleibt ein “Frischemarkt“ mit Bestandsgarantie bis 2030! Dieser bietet ein reduziertes Sortiment (z.B. weniger unterschiedlicher Marken des gleichen Produkts) dafür ein erweitertes Angebot im Frischebereich, bei Obst, Gemüse, Convenience Food) und vor allem mit erweitertem Bewirtungsbereich. Die CIMA-Ideen zu einer Angebotsergänzung werden also nicht nur aufge-griffen, sondern sogar übertroffen.
Beim Thema Kundenfrequenz für die Innenstadt geht es um das Mindestziel: die gegenwärtige Kundenfrequenz zu erhalten. Die veränderte Konkurrenzsituation im Lebensmitteleinzelhandel hat auch Auswirkungen auf die Bedeutung Ebermannstadts als Einkaufsstadt und Mittelzentrum. Der Stadtrat muss die Lenkung der Käuferströme als wichtiges Element der Zukunftssicherung im Auge behalten. Deshalb sind eine Aufwertung und Erweiterung der Verkaufsräume sowie eine Verbesserung des Angebots auf jeden Fall zu begrüßen.
Der Lebensmittelsupermarkt ist diejenige Anbietersparte, die den bestehenden Fachgeschäften am wenigsten schadet. Das ist leicht nachvollziehbar. Deshalb führt das Nachdenken über andere Verkaufsbetriebe am Oberen Tor ins Leere. Die Idee, in unmittelbarer Nachbarschaft der Alt-stadt Gewerbe- oder Handwerksbetriebe anzusiedeln, kann wohl niemand ernsthaft verfolgen.
Die künftige Verkehrsführung am Oberen Tor wird selbstverständlich Teil der Planungen sein, die nunmehr konkret werden. Dies betrifft sowohl die Einmündung zur Ramstertalstraße als auch die Verbindung zur Innenstadt. Ein Verkehrsgutachten bereits vor dem Aufstellungsbeschluss zu liefern, wäre aber ein bisschen viel verlangt.
Der Stadtratsbeschluss vom 27.3. war ein Aufstellungsbeschluss, keine Baugenehmigung. Er ist nötig, damit die Änderung des Bebauungsplans in Angriff genommen werden kann. Erst wenn diese vollzogen ist, kann ein Bauantrag des Investors behandelt werden, der dann wie jeder andere Bauantrag das Genehmigungsverfahren durchläuft. Erst nach diesem Aufstellungsbeschluss besteht überhaupt eine gewisse Planungssicherheit für den Investor. Und die sollte man ihm zugestehen.
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