Bayreuth: Erkrankungen an Mumps – Impfstatus überprüfen
Im Bayreuther Stadtgebiet sind dem Gesundheitsamt mehrere Erkrankungen an Mumps gemeldet worden. Betroffen sind bisher ein Kindergarten und eine Grundschule im Stadtgebiet, aber auch Erwachsene im persönlichen Umfeld der erkrankten Kinder. Bei diesen handelt es sich um ungeimpfte/ bzw. unvollständig geimpfte Kontaktpersonen. Um weitere Erkrankungsfälle zu verhindern, sah sich das Gesundheitsamt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes veranlasst, alle ungeimpften oder nur unzureichend geimpften Kinder vom weiteren Besuch der Gemeinschaftseinrichtung auszuschließen.
Der Krankheitserreger ist das Mumps-Virus. Komplikationen der Infektion können eine gefährliche Entzündung des Gehirns, Taubheit und Unfruchtbarkeit bei Männern sein Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung dauert in der Regel 16 bis 18 Tage. Bei der Erkrankung kommt es zu einer deutlichen Schwellung der Ohrspeicheldrüse. Die Zeit der Ansteckungsfähigkeit beginnt 7 Tage vor und endet bis 9 Tage nach Auftreten dieser Schwellung. Auch Erkrankte ohne typische Symptome sind ansteckend.
Der Ansteckungsweg ist eine Tröpfcheninfektion, d. h. es kommt zu einer Übertragung beim Sprechen, Niesen, Husten, seltener durch mit Speichel verunreinigte Gegenstände.
Als vorbeugende Maßnahme steht eine Impfung zur Verfügung, die als Kombinationsimpfstoff mit Masern und Röteln angeboten wird.
In der Regel wird zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat geimpft, eine zweite Impfung ist im Alter von 15 bis 23 Monaten empfohlen.
Im Rahmen eines Ausbruchsgeschehens ist die sicherste vorbeugende Maßnahme eine Impfung innerhalb von 3 (maximal nach 5) Tagen nach Kontakt zu einer erkrankten Person. Sie kann bei ungeimpften bzw. einmal geimpften Personen den Ausbruch einer Mumps-Erkrankung verhindern. Kontaktpersonen, die in der Vergangenheit bereits einmal geimpft worden sind, können nach durchgeführter zweiter Impfung wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.
Wir empfehlen daher der Bevölkerung von Bayreuth Stadt und Land, sowohl den Erwachsenen als auch den Kindern, ihren Impfstatus zu überprüfen und ggf. ihren Hausarzt oder Kinder- und Jugendmediziner aufzusuchen, um eine entsprechende Impfung durchführen zu lassen. Die Impfung ist kostenlos und wird von den Krankenkassen übernommen.
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