Ätzende Flüssigkeit statt Radler – Ermittlungsverfahren eingestellt

Symbolbild Polizei

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

POTTENSTEIN, LKR. BAYREUTH. Nachdem sich ein Mann im August 2016 schwere Verletzungen durch eine ätzende Flüssigkeit aus einer Getränkeflasche zugezogen hatte, leitetet die Staatsanwaltschaft Bayreuth aufgrund entsprechender Anhaltspunkte ein Verfahren gegen den früheren Wirt der Gaststätte wegen fahrlässiger Körperverletzung ein, das sie aber jetzt nach umfassenden Ermittlungen der Kripo Bayreuth eingestellt hat.

Der damals 55 Jahre alte Gast bestellte am 14. August des vergangenen Jahres bei dem Wirt eines Sportheims im Ortsteil Kirchenbirkig ein Radler. Nachdem er den ersten Schluck aus der Flasche genommen hatte, kam es – obwohl der Mann die Flüssigkeit sofort ausspuckte – bereits zu massiven Verätzungen im Mund- und Rachenbereich. Mit schweren Verletzungen musste der 55-Jährige mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Polizeibeamte kamen vor Ort und stellten neben der Flasche mit der Flüssigkeit weitere Gegenstände sicher. Die anschließenden Ermittlungen übernahm die Kriminalpolizei Bayreuth. Es konnte zeitnah ausgeschlossen werden, dass Vorgänge bei der Abfüllung in der Brauerei ursächlich für den gesundheitsgefährdenden Inhalt der Flasche waren.

In den folgenden Monaten führten die Beamten des Fachkommissariats im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen zahlreiche Spurensicherungen und Vernehmungen durch. In mehreren in Auftrag gegebenen Gutachten wurde die ätzende Flüssigkeit in der Radlerflasche als hochprozentige Natronlauge identifiziert. Solche Laugen können bei richtiger Verdünnung unter anderem als Reinigungsmittel verwendet werden.

Trotz der umfassenden und aufwändigen Ermittlungen konnten Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft nicht abschließend klären, wie die Lauge in die Flasche gelangte und wer letztendlich dafür verantwortlich ist, dass diese in einen Getränkekasten und dann in die Kühlanlage des Sportheims kam. Auch die Auswertung der gesicherten Spuren erbrachte keine weiterführenden Ermittlungsansätze. Aus den vorgenannten Gründen hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth nun die Ermittlungen gegen den Gastwirt wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweis eingestellt.

Dem durch die ätzende Substanz schwer verletzten Mann geht es inzwischen wieder den Umständen entsprechend gut. Weitere intensive Folgebehandlungen werden aber nötig sein.