Verkehrsregelungen rund um den Lichtmessmarkt in Bayreuth

Von Donnerstag, 2. Februar, bis Sonntag, 5. Februar, findet auf dem Stadtparkett in der Bayreuther Innenstadt der diesjährige Lichtmessmarkt statt. Dazu wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab Mittwoch, 1. Februar, um 10.30 Uhr, zwischen Hohenzollernring und Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatstellplätzen in der Frauengasse ist frei. Das Radfahren im Markgelände ist verboten.

Während der Sperre ist der Lieferverkehr nur eingeschränkt möglich. Er muss grundsätzlich über die Ladezonen am Rande der Fußgängerzone abgewickelt werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit werktags von 19 Uhr bis 10 Uhr über die Kanzleistraße/Maximilianstraße anzufahren. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Sophienstraße. Eine Durchfahrt Richtung Mühltürlein ist verboten. In der Fußgängerzone Mühltürlein gelten die allgemeinen Lieferverkehrszeiten werktags von 17.30 Uhr bis 10.30 Uhr.

Alle Lieferanten werden um Rücksichtnahme gebeten. Fahrgassen müssen frei bleiben und Wendemöglichkeiten dürfen nicht zugeparkt werden.