Vortrag von Prof. Dr. Dieter Belohlavek: „Neuerungen bei der Patientenverfügung“

Auf große Resonanz stieß der Vortragsabend mit Prof. Dr. Dieter Belohlavek beim Männerkreis Don Bosco Forchheim über die Neuerungen bei der Patientenverfügung. 1. Vorsitzender Eduard Nöth hieß zahlreiche Pfarrangehörige willkommen und dankte dem Referenten, der auch seit 8 Jahren erfolgreich den Hospizverein im Landkreis Forchheim führt, für sein großartiges Engagement und die spontane Bereitschaft aufzuklären.

Ausgangspunkt der gesetzlichen Neuerungen sei, so Dr. Belohlavek, der Streit unter Geschwistern über die Patientenverfügung der Mutter gewesen. Eine Tochter, die die Vorsorgevollmacht hatte, behauptete, dass ihre Mutter so aber nicht sterben wolle. Daraufhin habe der Bundesgerichtshof entschieden: Patientenverfügungen müssen ganz genau festlegen, welche Maßnahmen der Patient am Lebensende wünscht und welche nicht. Der Referent nannte hier als Beispiele die künstliche Beatmung, die Wiederbelebung, gezielte Schmerz- und Symptombekämpfung, künstliche Flüssigkeitszufuhr und Ernährung.

Diese Neuregelungen haben natürlich zu Verunsicherungen bei vielen Menschen geführt, ob ihre eigenen Verfügungen genau genug sind. Viele Patientenverfügungen enthalten nämlich völlig untaugliche Formulierungen. Der Gesetzgeber fordert daher seit August 2016 strengere Anforderungen, die juristisch nicht mehr anfechtbar sind. So soll festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht werden bzw. nicht erfolgen sollen.

Prof. Belohlavek empfahl daher dringend Patientenverfügungen nicht allein anzufertigen, sondern sich qualifizierte Beratung einzuholen. Hier nannte er den Hausarzt, der einen am besten kennt und fachlich beurteilen kann, ob die Formulierungen unmissverständlich sind. Auch der Hospizverein im Landkreis biete solche Beratungen an. Eines Notars bedürfe es hierzu nicht.

Heute verfügen insgesamt 28 % aller Erwachsenen und 44 % aller über 60 – jährigen über eine Patientenverfügung. Es sei zudem ratsam, je nach der Zeit des Abfassens und veränderter Gesundheitslage Patientenverfügungen zu aktualisieren. Eine Patientenverfügung ist, so der Referent, für Ärzte, Betreuer, Pflegekräfte, Bevollmächtigte und Gerichte bindend.

Neben der Patientenverfügung sei auch eine Vorsorgevollmacht zu empfehlen. Darin bestimmt man eine Vertrauensperson und erklärt schriftlich, dass diese Person einen im Rechtsverkehr vertreten darf und für einen handelt, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Sie setzt also grenzenloses und unkontrolliertes Vertrauen voraus. Man kann dabei selbst festlegen, für welche Bereiche die Vorsorgevollmacht Gültigkeit haben soll (z.B. für Bankgeschäfte, die Wohnung oder einen späteren Heimaufenthalt).Im allgemeinen wird sie ab dem Zeitpunkt des Eintretens der bestimmten Bedingungen wirksam. Auf Rückfrage antwortete Dieter Belohlavek, dass der Ehepartner nicht automatisch diese Vorsorgevollmacht besitze.

Des Weiteren gäbe es die Betreuungsverfügung, Hier empfiehlt sich wie beider Vorsorgevollmacht der Gang zum Notar. Sie wird jedoch erst dann wirksam, wenn es das Betreuungsgericht aufgrund der Umstände für erforderlich hält.

Natürlich ergab sich aus dem Vortrag ein großer Nachfragebedarf, den Dr. Belohlavek aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als Leiter der Inneren Abteilung im Klinikum Forchheim praxisbezogen beantworten konnte. Mit einer Spendenübergabe für den Hospizverein endete ein hoch informativer Vortragsabend.