MdL Heinrich Rudrof: Fördermittel für Kemmern

Symbolbild Religion

Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden; Öffentlicher Feld- und Waldweg bei Kemmern, Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs bei Bahn-km 6,438 der Bahnlinie Bamberg – Hof mit Ersatz durch eine Straßenüberführung (Programm-Nr. B 1079/2016)

Auf seine Anfrage hin erhielt Landtagsabgeordneter Heinrich Rudrof in oben genannter Angelegenheit mit Schreiben vom 10.01.2017 nachstehenden Bescheid von Innenminister Joachim Herrmann, MdL: Aufgrund der Vorlage der Regierung von Oberfranken wird das oben genannte Bauvorhaben als förderfähig nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) anerkannt. Es ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet und wird unter lfd.Nr. B 1079 in das Programm aufgenommen.

Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 4.900.000,- € voraussichtlich ca. 1.500.000,– € zuwendungsfähig sein. Hierzu werden nach Art. 2 BayGVFG auf der Grundlage eines Förderungssatzes von 75 % Zuwendungen bis zu 1.125.000 Euro in Aussicht gestellt.

„Ich freue mich mit 1. Bürgermeister Rüdiger Gerst und den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Kemmern ganz besonders über diese Nachricht aus München“, so MdL Heinrich Rudrof abschließend.