Kein Feuerwerk auf der Ehrenbürg
Die Gemeinden Kirchehrenbach und Wiesenthau-Schlaifhausen sowie die Naturschutzbehörden bitten an Silvester um Rücksichtnahme auf das Naturschutzgebiet
Bei geeignetem Wetter verbringen manche Naturfreunde gerne den Jahreswechsel auf dem Walberla. Wer das vor hat, der sollte sich bewusst sein, dass das Zünden von Knall- und Feuerwerkskörpern laut Verordnung im ganzen Naturschutzgebiet Ehrenbürg, also sowohl auf dem Walberla als auch auf dem Rodenstein, verboten ist.
Die anliegenden Gemeinden Kirchehrenbach, Wiesenthau-Schlaifhausen und Leutenbach, die Naturschutzbehörden an der Regierung von Oberfranken und am Landratsamt sowie die Naturschutzwacht und der Schutzgebietsbetreuer beim Landschaftspflegeverband bitten dringend um Beachtung dieses Verbotes.
Allgemein sollte man sich im Naturschutzgebiet ruhig verhalten, keinen Müll hinterlassen und auf den Wegen bleiben. Auch das Befahren mit Fahrzeugen aller Art – auch Fahrrädern – ist nicht erlaubt.
Die Verhaltensregeln haben dabei durchaus ihren Sinn. Viele Tiere – vor allem bei der milden Wetterlage – befinden sich nicht im Winterschlaf und lassen sich durch Knaller oder Raketen durchaus aus der Ruhe bringen. Der Uhu zum Beispiel, unsere größte einheimische Eule, noch mit wenigen Brutpaaren in der Fränkischen Schweiz vorhanden, befindet sich um die Jahreswende in der Vorbalz und kann bei Störung durchaus empfindlich reagieren.
Es wird deshalb darum gebeten, sich beim Feiern umweltbewusst zu verhalten und pfleglich mit dem heimatlichen Juwel, der Ehrenbürg, umzugehen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Silvesterplanungen weiterhin, dass die Zufahrt zum oberen Parkplatz von Schlaifhausen an Silvester gesperrt sein wird. Die Ehrenbürg muss an Silvester also komplett zu Fuß erklommen werden.
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