MdB Andreas Schwarz: „Neues Teilhabegesetz mit vielen Verbesserungen“
„In dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz zu den gerade beschlossenen Neuerungen. Die jetzigen Zugangsregelungen sollen bis zum Jahr 2023 in Kraft bleiben und dabei für die Folgezeit auf ihre praktische Tauglichkeit überprüft werden.
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren hat die Koalition noch wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen und damit auf Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen reagiert.
„Außerdem räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematischen Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen, denn Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege werden weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Einen Vorrang der Pflege wird es nicht geben“, betont Andreas Schwarz.
Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. „Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat zudem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen“, begrüßt der Bundestagsabgeordnete.
Mit dem Teilhabegesetz wird die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. „Damit können erwerbstätige Leistungsbezieher künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen“, freut sich Andreas Schwarz.
Darüber hinaus erläutert der Abgeordnete: „Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe zu auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen.“
Wichtig sei es, so Andreas Schwarz weiter, bei einem sozialpolitischen Großprojekt wie dem Bundesteilhabegesetz, dafür zu sorgen, dass es wie beabsichtigt umgesetzt werde. Zentrale Neuregelungen würden darum noch vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erprobt und die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich untersucht.
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