Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte bis auf Weiteres verboten

Am Mittwochabend wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein bayernweit geltendes Verbot für Ausstellungen und Märkte mit Geflügel angeordnet. Dieses Verbot gilt ab sofort auch für überregionale und lokale Veranstaltungen im Landkreis Bamberg. Betroffen sind alle stallpflichtigen Geflügelarten, aber auch alle anderen Vogelarten, insbesondere Tauben.

Diese Maßnahme dient als zusätzlicher Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe. Durch ein Ausstellungsverbot soll verhindert werden, dass Geflügel aus verschiedenen Beständen und mit unterschiedlichem Gesundheitsstatus auf engem Raum zusammengebracht wird. Eine mögliche Gefahr würden bei solchen Veranstaltungen Vögel darstellen, die sich in einer Ansteckungsphase der Vogelgrippe befänden und dabei noch keine klinischen Symptome zeigen.

Gerade Ausstellungen bzw. Märkte stellen für die betroffenen Tiere einen großen Stress dar, da sie aus ihren gewohnten Ställen in eine neue, völlig andere Umgebung gebracht werden. Man hält sie, wenn auch nur für kurze Zeit, in Käfigen und es befinden sich viele unbekannte Artgenossen und Menschen in unmittelbarer Nähe. Diese Stresssituation senkt die körpereigene Abwehrkraft der Tiere und sie sind somit anfälliger für Infektionen aller Art. Bei infizierten Tieren, die noch keine Krankheitssymptome zeigen, aber bereits Krankheitserreger ausscheiden steigt in der Regel die Ausscheidungsrate der krankmachenden Keime. Solche Vögel würden somit ein hohes Ansteckungsrisiko für gesundes Geflügel darstellen. Tauben fallen unter das Ausstellungsverbot, da sie oft zusammen mit anderem Geflügel gehalten werden bzw. Kontaktmöglichkeit zu Wildvögeln besteht. Erkrankungsfälle bei Tauben sind aktuell nicht nachgewiesen, sie könnten aber indirekt Influenzaviren auf empfängliche Vogelarten übertragen.

Die Amtstierärzte weisen nochmals eindringlich darauf hin, dass das Aufstallungsgebot unbedingt einzuhalten ist. Festgestellte Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

Für weitere Fragen steht das Landratsamt Bamberg, Fachbereich Veterinärwesen, Tel. 0951/85751 zur Verfügung. Weitergehende Informationen zum Thema Vogelgrippe und Hygienemaßnahmen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Bamberg (www.landkreis-bamberg.de).