Landratsamt Forchheim: Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel

An mehreren Orten in Deutschland und Bayern wurde Geflügelpest bei Wildgeflügel und in einigen Fällen auch bei Hausgeflügel festgestellt. Der Landkreis Forchheim hat daher am 18.11.2016 eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite www.lra-fo.de sowie zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Forchheim im Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung einsehbar.

Die derzeit grassierende Variante ist nach bisheriger Erkenntnis für den Menschen ungefährlich. Bei Geflügel führt sie zu ernsthaften Erkrankungen mit zahlreichen Todesfällen. Deshalb wurden die folgenden Regelungen für Geflügelhalter erlassen:

Geflügel ist aufzustallen

Zum Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Für die Aufstallung gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Haltung in einem geschlossenen Stall.

2. Haltung ein einem wildvogeldicht abgezäunten und überdachten Auslauf.

Geflügelhaltungen sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Die Aufstallung muss mit einer verschließbaren Tür versehen sein.

Betreten der Geflügelhaltung durch Betriebsfremde nur mit frischer Einwegschutzkleidung oder sauberer betriebseigener Schutzkleidung; Stiefel und Overall sind für Besucher bereitzuhalten.

Eine Desinfektionsmöglichkeit für Schuhe und eine Handwaschmöglichkeit müssen vorhanden sein.
Zur Desinfektion der Schuhe kann beispielsweise eine flache Wanne oder eine Schaumstoffmatte mit Desinfektionsmittel verwendet werden. Handelsübliche Desinfektionsmittel sind wirksam.

Zusätzliche Aufzeichnungen

1. Alle Geflügelhalter müssen die Anzahl der verendeten Tiere in ihrem Bestandsregister tagesaktuell eintragen.

2. Alle Legehennenhalter mit Beständen ab 10 Hühnern müssen täglich die Anzahl der Eier aufschreiben.

Weiterhin empfiehlt das Veterinäramt folgende leicht umzusetzende Maßnahmen:

1. Bewahren Sie Ihr Futter in geschlossenen Behältern auf.

2. Lassen Sie im Freien kein Futter stehen, wenn die Tiere im Stall sind.

3. Decken Sie Ihren Vorrat an Einstreu mit einer Plane ab, wenn sie im Freien gelagert ist.

Um die Lage weiterhin beobachten zu können, bittet das Veterinäramt darum, insbesondere folgende Beobachtungen mitzuteilen:

1. Ansammlungen mehrerer verendeter Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen oder sonstigen Wassergeflügels.

2. Plötzliche schwere Erkrankung ganzer Hausgeflügelbestände mit zahlreichen Todesfällen innerhalb kurzer Zeit. Insbesondere sind von den Todesfällen Hühner und Truthühner betroffen.