Stadthalle Bayreuth: Einigung bei Urheberrecht
Nach siebenstündigem Gesprächsmarathon steht fest: Es wird keine Klage gegen die vom Stadtrat beschlossene große Sanierungslösung geben
Ein Urheberrecht, das den Erben des Architekten Hans C. Reisinger zusteht, wird zu keinerlei Verzögerung beim Umbau und der Sanierung der Stadthalle führen, da die vom Stadtrat beschlossene Planung der Architekten Knerer & Lang durchgeführt werden kann. Eine Klage der Erben wird es nicht geben. Mit diesem Ergebnis, das eine endgültige Einigung darstellt, endeten am vergangenen Freitag mehrere intensiv geführte Besprechungen zwischen der Stadt und den Erben.
Wie Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe mitteilt, erstreckte sich allein das Gespräch am vergangenen Freitag mit der Erbin und den von ihr beauftragten Rechtsanwälten über mehr als sieben Stunden. Für die Stadt nahmen daran neben der Oberbürgermeisterin Stadtdirektor Ulrich Pfeifer, Rechtsdirektorin Ruth Fichtner, Stadtbaudirektor Hans-Dieter Striedl sowie der von der Stadt beauftragte Anwalt Dr. Thomas Mronz teil.
Merk-Erbe, die in den vergangenen Wochen und Monaten bei den Gesprächen immer wieder darauf gesetzt hatte, dass eine gütliche Einigung möglich sein wird, zeigt sich erleichtert: „Es war immer meine Überzeugung, dass wir eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden sollten und vor allem auch vermeiden können. Das jetzt vorliegende Ergebnis ist die Bestätigung, dass sich Lösungen eher im gemeinsamen ‚Ringen‘ finden lassen, als in der Suche nach Konflikten. Nach der Zusage zusätzlicher Fördermittel durch Finanzminister Dr. Markus Söder ist nun ein weiteres eventuell bestehendes Hindernis für den Fortgang der Sanierungsarbeiten ausgeräumt. Mit den nächsten großen, sichtbaren Schritten können wir somit beginnen, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn der Baumaßnahme vorliegt.“
Der Einigung am Freitag ging zunächst eine nochmalige Besichtigung der Stadthalle mit der Erbin voraus, bei der das Architekturbüro Knerer & Lang sachlich und lösungsorientiert informierte. Die Stadt Bayreuth hat hier immer ihre Auffassung bekräftigt, dass die Eigentümerrechte im Zweifel den Urheberrechten vorgehen.
Im Einzelnen wurde unter anderem Folgendes vereinbart: Seitens der Erben wird es keine gerichtlichen Schritte gegen die Stadt geben. Über eine noch zu gestaltende Fotodokumentation in der umgebauten und sanierten Stadthalle wird an geeigneter Stelle der bauliche Zustand der Stadthalle von den 1960er Jahren bis zum aktuellen Stand (also nach Umbau und Sanierung) gezeigt. Dabei geht es einzig und allein um eine Baudokumentation.
Zudem wurde ein finanzieller Ausgleich vereinbart. Der von der Stadt beauftragte Fachanwalt für Baurecht, Dr. Thomas Mronz, hierzu: „Erfreulicherweise konnte mit der gütlichen Einigung ein eventuelles kostenintensives gerichtliches Verfahren vermieden werden. Bei einer Bausumme von derzeit rund 55 Millionen Euro ist die mit den Reissinger-Erben erzielte finanzielle Abgeltung in Höhe von 100.000 Euro (das heißt 0,18 % der aktuellen Baukosten) als äußerst günstig zu bewerten.“
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