BN kämpft weiter für Ebracher Schutzgebiet

Auf Basis der heute veröffentlichten Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zur Aufhebung des Geschützten Landschaftsbestandteils Hoher Buchener Wald bei Ebrach wird der BUND Naturschutz in Bayern (BN) Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig einlegen. „Wir klagen weiter für den Schutz dieses Waldstücks bei Ebrach, weil wir die Begründung des VGH für falsch halten“, so Peter Rottner, BN-Landesgeschäftsführer. Denn diese stimmt mit den modernen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes an den Biotopverbund und Biotopschutz heute nicht mehr überein. Der BN begrüßt dagegen die Feststellungen des VGH, der den Hohen Buchenden Wald als zweifelsfrei schutzwürdig einstuft. „Dies ist ein weiteres gewichtiges „höchstrichterliches“ Argument, den Steigerwald endlich konsequent zu schützen und in die Auswahl für einen dritten Nationalpark mit aufzunehmen“, so Ralf Straußberger, BN-Waldreferent.

Der BN hält die dem VGH-Urteil zugrundeliegende Rechtsauffassung für überholt, nach der Geschützte Landschaftsbestandteile nicht einmal durch eindeutig erkennbare Wanderwege oder breite Teerstraßen abgrenzt werden können. Damit werden in diesem Fall strengere Anforderungen an die Abgrenzung eines Geschützten Landschaftsbestandteils gestellt als bei einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet. Der VGH berücksichtigt ebenfalls nicht, dass das Bundesnaturschutzgesetz geändert wurde und der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen hat, gerade solche Landschaftsteile wie den vorliegenden zu schützen. Die entsprechenden Kommentarmeinungen, auf die sich der VGH beruft, sind zudem größtenteils veraltet.