Vorsicht beim Umgang mit Asbestprodukten

Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth weist auf Gefährdungspotential für die Gesundheit hin

Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlicher silikatischer Minerale. Typisch für Asbest ist seine leichte Spaltbarkeit in der Längsachse. Viele dieser Fasern sind so dünn, dass sie im Lichtmikroskop nicht sichtbar sind. Diese feinsten Fasern können eingeatmet werden und so zu Gesundheitsschäden führen. Vor diesem Hintergrund warnt das städtische Amt für Umweltschutz vor sorglosem Umgang mit Asbestprodukten.

Obwohl die krebserzeugende Wirkung seit langem bekannt ist, wurde Asbest in vielen Baustoffen eingesetzt. Über Jahrzehnte hinweg entstanden so viele Garagen, Neben- und Fabrikgebäude, aber auch Wohngebäude mit Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen aus Wellasbestplatten und Kunstschiefer. Immer wieder kommt es vor, dass solche Dächer und Verkleidungen unsachgemäß saniert oder entfernt werden. Beim Brechen, Zersägen oder bei stark verwitterten Asbesterzeugnissen können Fasern frei werden, die eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit sind.

Daher dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von sachkundigen Personen unter besonderen Vorkehrungen vorgenommen werden. Ausgebaute Asbestprodukte wie etwa Asbestzementplatten dürfen nicht wieder verwendet werden. Sie müssen auf der Reststoffdeponie Heinersgrund unter besonderen Vorkehrungen beim Transport und bei der Einlagerung beseitigt werden. Dazu sind die asbesthaltigen Abfälle bereits dort, wo sie anfallen, staubdicht in sogenannte „Big Bags“ zu verpacken und auch so zur Deponie zu transportieren. Kleinere Mengen an „Big Bags“ sind beim Wertstoffhof der Stadt Bayreuth, Drossenfelder Straße 4, erhältlich.

Verboten ist es beispielsweise auch, vorhandene Asbestzementdächer mit anderen Dacheindeckungen zu überdecken. Gleiches gilt für nicht beschichtete Asbestzementdächer. Sie dürfen nicht gereinigt und beschichtet werden. Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen, wie Schleifen, Bohren, Druckreinigen oder Abbürsten sind ebenfalls nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme, behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren. Dies gilt uneingeschränkt auch für den privaten Bereich.

 

Weitere Informationen zum Thema Asbest gibt es beim Gewebeaufsichtsamt Coburg der Regierung von Oberfranken, Telefon 09561 7419134, beim Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth, Telefon 0921 251385, und beim Stadtbauhof, Telefon 0921 251848. Auf der Homepage der Stadt unter www.deponie-heinersgrund.bayreuth.de findet sich ein Infoblatt mit Hinweisen zur Anlieferung asbesthaltiger Abfälle.