Stadt Bayreuth: Planunterlagen liegen aus

Bebauungsplanentwurf „Wohn- und Geschäftspark Leuschnerstraße“ sowie Flächennutzungsplan-Änderung „Leuschnerstraße/Schwindstraße“

Beim Stadtplanungsamt liegen ab Montag, 22. August, der Bebauungsplanentwurf „Wohn- und Geschäftspark Leuschnerstraße“ und der Entwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung „Leuschnerstraße/Schwindstraße“ öffentlich aus. Die Planunterlagen können bis zum 19. September im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.

Der Bereich zwischen Leuschnerstraße, Schwindstraße und Bismarckstraße ist ein historisch gewachsener innerstädtischer Standort für Gewerbebetriebe in direkter Nachbarschaft zu Wohnbauflächen. Mit der Absiedlung der Firma Pöhner in die Hirschbaumstraße eröffnen sich einerseits Entwicklungspotenziale, andererseits wird der Steuerungsbedarf der städtebaulichen Neuordnung entsprechend der aktuellen Nachfrage an Gewerbe- und Wohnbauflächen deutlich. Grundlage für eine verträgliche Flächenentwicklung in diesem Bereich soll die neue Planung in Form des Bebauungsplans „Wohn- und Geschäftspark Leuschnerstraße“ sein.

Die wesentlichen städtebaulichen Ziele sind:

  • Ausweisung eines Mischgebiets im Norden, um einen räumlich-funktionalen Übergang zu den aktuell genutzten Gewerbebetriebsflächen im Norden und den Wohnbauflächen im Süden zu erhalten;
  • Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets im Süden, um eine Anpassung an den benachbarten Bestand zu erreichen;
  • klare Abgrenzung der Bauflächenentwicklung von der angrenzenden, bestehenden Wohn- und Gewerbebebauung, mit entsprechenden Schutzanforderungen, durch ausreichende Abstandsflächen und Grünbereiche;
  • Vernetzung von Bestands- und Neubauflächen durch Gewährleistung einer Durchlässigkeit des Gebietes anhand eines schlüssigen Erschließungskonzepts.

Die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine öffentliche Wohnstraße, die an die vorhandenen Verkehrsstraßen Leuschner- und Schwindstraße angeschlossen wird. Um eine Verlagerung des Kfz-Verkehrs von der Leuschnerstraße beziehungsweise der Schwindstraße in die neu zu errichtende Wohnstraße zu verhindern, wird die Durchfahrt nur für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung ermöglicht.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 18 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.