Sicherheits- und Verkehrsmaßnahmen während der Richard-Wagner-Festspiele 2016

Symbolbild Polizei

Stadt und Polizeipräsidium Oberfranken weisen gemeinsam auf Neuregelungen hin

Die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken weisen auf die während der Festspielzeit geltenden Änderungen der Sicherheits- und Verkehrsregelungen hin. Festspielbesucher und Gäste sollten sich insbesondere zur Premierenveranstaltung am 25. Juli auf Verzögerungen einstellen und werden gebeten, bereits bei der Anreise mehr Zeit einzuplanen. Die oberfränkische Polizei wird den Schutz der anwesenden Gäste am Grünen Hügel trotz aller Sicherheitsmaßnahmen während der gesamten Festspielzeit unter Berücksichtigung des Aspektes einer größtmöglichen Normalität gewährleisten.

Mit den Sicherheitsmaßnahmen wird auf die derzeit abstrakte Gefährdungslage in Deutschland reagiert, die nach Einschätzung von Experten bundesweiter Sicherheitsbehörden eine Folge der momentanen weltpolitischen Lage ist. Für Oberfranken bestehen derzeit keinerlei Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdungssituation.

Kontrollen der Polizei im Umfeld des Festspielhauses

Neben Zutrittskontrollen zum Festspielhaus, für die von den Verantwortlichen der Bayreuther Festspiele eigens ein Sicherheitsdienst beauftragt wurde, müssen Gäste, die sich rund um das Festspielhaus einfinden, mit polizeilichen Personenkontrollen rechnen. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere Zuschauer, die sich am Premierentag zur Auffahrt der Ehrengäste und während der Aufführung im weiteren Umfeld des „Königsportals“ (Roter Teppich) aufhalten. Um diese Kontrollen zu vereinfachen und ohne größere Verzögerungen durchführen zu können, empfiehlt die oberfränkische Polizei ein amtliches Identitätspapier mitzuführen. Darüber hinaus sollten größere Taschen oder Rucksäcke zu Hause gelassen werden, die nicht zwingend am Veranstaltungsort benötigt werden. Personen, die gefährliche Gegenstände mitführen, die als Waffe oder Wurfgeschoss eingesetzt werden könnten, müssen damit rechnen, dass ihnen der Zutritt zu diesem Bereich von der Polizei versagt wird.

Verkehrsrechtliche Maßnahmen bereits ab Beginn der Generalproben

Besucher der Festspielaufführungen werden darauf hingewiesen, dass für die Anfahrt zu den Parkplätzen des Festspielhauses während der gesamten Festspielzeit eine geänderte Verkehrsführung gilt. Die Auffahrt zum Festspielhaus vor den jeweiligen Veranstaltungen über die Siegfried-Wagner-Allee bleibt ausschließlich akkreditierten Personen vorbehalten. Der übrige Fahrzeugverkehr wird über die Tristanstraße umgeleitet. Eine Zufahrt zu den Parkplätzen ist ausschließlich über die Tristanstraße beziehungsweise die Tannhäuserstraße (von der Straße „Grüner Baum“ kommend) und die Straße „An der Bürgerreuth“ möglich. Die Parkgebühren in Höhe von fünf Euro für die Besucherparkplätze B und E werden weiterhin unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen erhoben.

Besuchern, die über die Autobahn A9 anreisen und an der Anschlussstelle Bayreuth-Nord abfahren, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend an der Straße „Grüner Baum“ abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen. An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.

Festspielgäste, die mit dem Taxi an- oder abreisen, müssen beachten, dass Taxistandplätze am Fuße des Festspielhügels in der Gontardstraße sowie im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet werden.

Für Schwerbehinderte stehen gesondert ausgewiesene und kostenfreie Behindertenparkplätze am Parkplatz B zur Verfügung. Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sollten berücksichtigen, dass ein Aus- und Einsteigen aus Fahrzeugen im unmittelbaren Bereich zum Eingang des Festspielhauses nicht möglich ist.

Haltverbote gelten zum Teil bereits ab 16. Juli

Insbesondere am Premierentag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und in der Straße „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen bereits ab dem 16. Juli für die gesamte Festspielzeit. Diese Regelungen sind zwingend zu beachten, unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.

Darüber hinaus sollten alle Besucher bei ihrem Weg zur Aufführung berücksichtigen, dass der überdachte Durchgang zwischen der nördlichen Gebäudeseite des Festspielhauses und den anschließenden Probebühnen aufgrund baulicher Veränderungen nicht mehr möglich ist.

Sicherheitsmaßnahmen während der gesamten Festspielzeit

Die geänderte Verkehrsführung und die Maßnahmen des abgestuften Sicherheitskonzeptes werden sowohl im Inneren als auch im Umfeld des Festspielhauses bis zum Ende der diesjährigen Spielzeit aufrechterhalten bleiben.

Das Polizeipräsidium Oberfranken und die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt, als einsatzführende Dienststellen, werden auch in diesem Jahr für die polizeilichen Maßnahmen Unterstützung von verschiedenen oberfränkischen Polizeidienststellen, der Bayerischen Bereitschaftspolizei und von Beamten des Bayerischen Landeskriminalamtes sowie des Bundeskriminalamtes erhalten.