Fünf-Seidla-Steig – ein Brauereiwanderweg wird Marke
Der Fünf-Seidla-Steig ist seit 2008 ein Brauereiwanderweg mit zunehmendem Bekanntheitsgrad auch über die Region hinaus. Seit 2015 sind der Begriff und das Logo auch gesetzlich geschützt. Im Sinne einer guten Zusammenarbeit mit Partnern entlang der Strecke und in der Region laden die Brauereien als Markeninhaber am 6. Juni um 19.30 Uhr im Gasthof Lindenbräu in Gräfenberg zu einem Infoabend ein. Es wird vorgestellt, wie einzelne Institutionen, Betriebe, Einzelhandelsunternehmen und Kooperationspartner die Marke evtl. nutzen könnten und wo ist dies durch das Markenrecht untersagt ist. Besonders für Betriebe, die mit der Herstellung, dem Ausschank und Vertrieb von Bier, Spirituosen und Getränken aller Art werben, stellt die Nutzung des Namens bereits eine Markenrechtsverletzung dar.
Im Sinne einer weiteren wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung der Region gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, mit der Marke zu werben und eine Lizenz zu erhalten. Für Anbieter touristischer Produkte und Dienstleistungen, für Werbe- und Kooperationspartner bleibt die Lizenz dabei kostenfrei.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung erläutern die Referenten das Markenrecht allgemein und die Stellung des Fünf-Seidla-Steigs in der Region. Auf die Lizenzbedingungen, Fragen und Anregungen der Teilnehmer wird anschließend eingegangen.
Die Verantwortlichen bitten um Anmeldung.
Fünf-Seidla-Steig
www.vgn.de/wandern/fuenf_seidla_steig
Anmeldung zum Infoabend unter:
Landweg
Kultur- und Projektwerkstatt
Julia Endres
Tel: 09192-99 33 90
Mail: post@derlandweg.de
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